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Liebe Leserinnen und Leser,
mit unserem Newsletter Nr. 18/2026 informieren wir Sie über Neuigkeiten aus unserem Beratungsbereich Nachhaltigkeit.
Nachhaltigkeit
Ökodesign-Verordnung: Am 19. Juli 2026 geht es schrittweise los
Mit der Ökodesign-Verordnung hat die EU den Rechtsrahmen für nachhaltige Produkte deutlich erweitert. Künftig sollen für nahezu alle Produktgruppen schrittweise konkrete Anforderungen etwa an Langlebigkeit, Reparierbarkeit, Ressourceneffizienz und Recyclingfähigkeit festgelegt werden.
Ab dem 19. Juli 2026 greifen nun die ersten materiellen Vorgaben – darunter das Vernichtungsverbot für bestimmte unverkaufte Verbraucherprodukte. Unser Newsletter gibt einen Überblick über die zentralen Regelungen, den Digitalen Produktpass und die nächsten Schritte für betroffene Unternehmen.
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Aktuelles aus Rechtsprechung, Gesetzgebung und Verwaltung in unseren Beratungsbereichen Umsatzsteuer, Zoll und Außenwirtschaftsrecht.

