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Liebe Leserinnen und Leser,

mit unserem Newsletter Nr. 21/2026 informieren wir Sie über Neuigkeiten aus unserem Beratungsbereich Zollrecht.
 

Zollrecht

Neue Nachweispflichten bei der Einfuhr von Stahl: Die EU-Kommission konkretisiert „Melt & Pour“-Anforderungen

Die EU-Kommission konkretisiert die Nachweispflichten für die Angabe des Landes des „Schmelzens und Gießens“ („Melt and Pour“) bei der Einfuhr bestimmter Stahlerzeugnisse. Die neuen Anforderungen gelten ab dem 1. Oktober 2026 und betreffen insbesondere die Angaben und Nachweise im Rahmen der Zollabfertigung.

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