Neue Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von AEO-Programmen mit Kanada und Moldau
Die Canada Border Services Agency (CBSA) hat am 28.10.2022 auf ihrer Webseite die Unterzeichnung eines Abkommens über die gegenseitige Anerkennung der Sicherheitsprogramme mit der EU bekannt gegeben. Damit erkennen die Vertragsparteien die AEO-Programme (in Kanada das „Trusted-Trader-Programme“) der jeweils anderen Seite an. Dabei geht es aus EU-Sicht um die Bewilligung als AEO für Sicherheit (AEOS oder AEOF, nicht jedoch AEOC). Die Unterzeichnung fand während einer Sitzung des Gemeinsamen Ausschusses für die Zusammenarbeit im Zollwesen zwischen Kanada und der EU in Brüssel, Belgien, statt. Die gegenseitige Anerkennung trägt dazu bei, den Handel an der Grenze zu erleichtern und die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen der jeweils anderen Seite im grenzüberschreitenden Warenverkehr zu stärken.
Zugelassene Wirtschaftsbeteiligte der jeweils anderen Vertragspartei gelten als vertrauenswürdige Händler. Die Waren eines zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten sind dementsprechend von der Zollbehörde als risikoarm einzustufen. Damit sollten die Kontrollen reduziert und die Sendungen schneller vom Zoll abgefertigt werden. Dies spart Zeit und Geld an der Grenze.
Mit Beschluss Nr. 1/2022, der bereits seit dem 1. November 2022 anzuwenden ist, erkennen die EU und die Republik Moldau deren jeweilige AEO Sicherheitsprogramme gegenseitig an. Die gegenseitige Anerkennung ermöglicht es den Vertragsparteien, Wirtschaftsbeteiligten, die in die Sicherheit der Lieferkette investiert haben und die im Rahmen des jeweiligen Programms zertifiziert wurden, Vereinfachungen zu gewähren. Jede Zollbehörde gewährt den Programmteilnehmern der anderen Zollbehörde Vorteile, die mit den Vorteilen vergleichbar sind, die sie ihren Programmteilnehmern gewährt. Zu diesen Vorteilen gehören weniger sicherheitsbezogene Kontrollen, die Anerkennung von Geschäftspartnern während des Antragsverfahrens, die vorrangige Behandlung bei der Zollabfertigung, die Schaffung eines Mechanismus für die Aufrechterhaltung des Betriebs, z.B. bei einer Störung der Handelsströme infolge erhöhter Sicherheitsstufen, sowie die vorrangige Inspektion von Sendungen. Dieses Abkommen stellt somit einen wichtigen Schritt in den Handelsbeziehungen zwischen der EU und der Republik Moldau dar und verbessert die Handelsmöglichkeiten durch einen möglichst reibungslosen Warenverkehr zwischen beiden Seiten, ohne die hohen Sicherheitsstandards der jeweiligen Vertragspartei zu beeinträchtigen.
Links:
Beschluss Nr. 1/2022 des Zoll-Unterausschusses EU-Republik Moldau
Quellen: