Kommission veröffentlicht die Version 2023 der Kombinierten Nomenklatur

Am 31. Oktober 2022 hat die Europäische Kommission die neueste Version der Kombinierten Nomenklatur (KN) veröffentlicht, die ab dem 01. Januar 2023 gültig ist.

Die Kombinierte Nomenklatur bildet die Grundlage für die Anmeldung von Waren sowohl bei der Einfuhr als auch bei der Ausfuhr, und wenn die Waren der Intrahandelsstatistik unterliegen. Sie ermöglicht die Bestimmung des einschlägigen Zollsatzes von Waren und die statistische Einordnung dieser. Folglich stellt die KN ein wichtiges Arbeitsinstrument der Wirtschaft und der Zollverwaltungen der Mitgliedstaaten dar.

Die Kombinierte Nomenklatur wurde mit der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif eingeführt. Sie wird jedes Jahr aktualisiert und als Durchführungsverordnung der Kommission im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Die neueste Fassung ist jetzt als Durchführungsverordnung (EU) 2022/1998 der Kommission im EU-Amtsblatt L 282 verfügbar und unter folgendem Link aufrufbar.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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