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Liebe Leserinnen und Leser,

mit unserem Newsletter Nr. 23/2025 informieren wir Sie über Neuigkeiten aus unserem Beratungsbereich Zollrecht.
 

Zollrecht

CBAM nach Omnibus-I: 50-t-Schwelle, präzisierte Pflichten – und vorläufige Einfuhr bei rechtzeitigem Antrag

Die Omnibus-I-Verordnung (EU) 2025/2083 überarbeitet den CBAM: Eine einheitliche 50-Tonnen-Schwelle pro Jahr und Importeur bringt Klarheit, während neue Regeln zur Zulassung, Erklärung und Zertifikatsabgabe die CBAM-Pflichten deutlich konkretisieren.

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