Freihandelsabkommen mit Mercosur-Staaten, Mexiko und Indonesien vorbereitet
Die Europäische Kommission hat Anfang September Vorschläge für zwei Abkommen mit dem Mercosur (EMPA) und Mexiko (MGA) vorgelegt, zudem haben die EU und Indonesien Ende September die Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen abgeschlossen. Die Genehmigung und Ratifizierung der Abkommen steht aus.
Soweit Teile des EMPA und MGA in die ausschließliche Zuständigkeit der EU fallen, können sie durch das EU-eigene Ratifizierungsverfahren abgedeckt werden, sodass es einer Ratifizierung der Mitgliedstaaten insoweit nicht bedarf. Hierzu sollen vorübergehend sog. Interims-Handelsabkommen in Kraft treten, die bis zum vollen Inkrafttreten von EMPA und MGA bestehen bleiben.
EU und Mercosur
Die EU verfolgt im amerikanischen Raum Bestrebungen, um ihre Handelsbeziehungen zu diversifizieren und die wirtschaftliche Zusammenarbeit zu vertiefen. Wesentlicher Bestandteil des Vorhabens sind das Abkommen mit den Mercosur-Staaten sowie mit Mexiko.
Das EU-Mercosur-Partnerschaftsabkommen (EMPA) schaffe gemeinsam mit den Staaten Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay die weltweit größte Freihandelszone mit über 700 Mio. Verbraucherinnen und Verbrauchern. Der Abschluss des Abkommens soll nach derzeitigen Rechnungen die jährlichen Exporte der EU in die Mercosur-Staaten um etwa 39 %, d.h. 49 Mrd. Euro steigern, insbesondere stehen Zollsenkungen für bedeutende Industriezweige im Raum. Hierzu gehören die Automobilbranche (zurzeit 35 % Zölle auf Autos), der Export von Maschinen (14-20 % Zölle) und Arzneimittel (14 % Zölle).
Auch Agrarlebensmittelexporte sollen gestärkt werden: Zölle für Wein, Spirituosen, Schokolade und Olivenöl (bisher zwischen 10-35 %) sollen gesenkt und teilweise ganz abgeschafft werden. Darüber hinaus führt das Abkommen zum Schutz von 344 geografischen Angaben der EU, die bislang durch unlauter hergestellte Produkte aus Mercosur-Staaten nachgeahmt werden.
Das EMPA enthält bilaterale Schutzklauseln. Für präferenzielle Importe aus den Mercosur-Staaten in die EU werden Grenzwerte in Abhängigkeit der EU-Produktion festgesetzt (z.B. 1,5 % für Rindfleisch, 1,3 % für Geflügel), auch die Rücknahme von Zollpräferenzen soll möglich werden.
Für die gemeinsame Agrarpolitik sieht der Vorschlag nach 2027 zweckgebundene Mittel von mindestens 300 Mrd. Euro für Einkommensbeihilfen für Landwirte in der EU vor; für Krisenmaßnahmen werden einheitliche Sicherheitsmittel in Höhe von 6,3 Mrd. Euro vorgesehen.
Auch steht mit Stand 08.10.2025 der Vorschlag eines separaten Durchführungsrechtsakts (COM(2025) 639 final) mit weiteren Schutzmaßnahmen im Raum, der insbesondere auf den Schutz bestimmter empfindlicher landwirtschaftlicher Erzeugnisse (im Anhang der Verordnung) wie Rindfleisch, Geflügel, Reis, Honig, Eier, Knoblauch, Ethanol und Zucker abzielt. Ebenso werden möglicherweise Produktionsstandards bei Pestiziden und Tierschutz für Importe in die EU angeglichen, hierzu könnten Prüfungen und Kontrollen in Drittländern erhöht und Vor-Ort Kontrollen verstärkt werden. Die Europäischen Standards für Lebensmittelgesundheit und -sicherheit sollen für Produkte auf dem EU-Markt fortgelten, ungeachtet der Frage, ob sie in der EU produziert oder eingeführt wurden.
Auch unterliegen die Importe dem Vorschlag nach der Marktüberwachung; die Kommission übermittelt dem Rat und dem Europäischen Parlament im Turnus von sechs Monaten Berichte über die Auswirkungen der Einfuhren.
Auf Ersuchen eines Mitgliedstaates wird bei Vorliegen hinreichender Gründe eine Untersuchung eingeleitet, die binnen vier Monaten (statt der im EMPA vorgesehenen 12 Monate) abgeschlossen sein soll. Ein hinreichender Grund wird voraussichtlich vorliegen, sobald die Preise der Einfuhren die Unionspreise um 10 % unterschreiten und die jährlichen Einfuhren einer Ware aus dem Mercosur-Raum zu Präferenzbedingungen um mehr als 10 % steigen. In dringendsten Fällen mit hinreichendem Schadenrisiko werden binnen drei Wochen vorläufige Schutzmaßnahmen ergriffen.
EU und Mexiko
Das Modernisierte Gesamtabkommen EU-Mexiko (MGA) soll die zuletzt 2000 gesetzte Rechtslage neu ordnen. Mexiko ist der zweitgrößte Handelspartner der EU in Lateinamerika, die EU exportiert jährlich Waren und Dienstleistungen im Wert von 70 Mrd. Euro nach Mexiko.
Das MGA schafft die Prohibitivzölle für Wein, Käse, Geflügel, Schweinefleisch, Teigwaren, Äpfel, Konfitüren und Schokolade ab (derzeit bestehen Zollsätze in Höhe von bis zu 100 %). Das Abkommen geht mit einem Schutz von 568 geografischen Angaben vor mexikanischen Produktnachahmungen einher. Es erweitert den Zugang zu kritischen Rohstoffen wie Flussspat, Bismut und Antimon, es erleichtert die strategische Zusammenarbeit und die Stärkung von Menschenrechten. Außerdem versucht es, Anstrengungen in den Bereichen nachhaltige Entwicklung, Kriminalität, Migration und Gleichstellung der Geschlechter zu verstärken.
EU und Indonesien
Zwischen der EU und Indonesien fand durch Ursula von der Leyen (Präsidentin der EU-Kommission) und Prabowo Subianto (Präsident von Indonesien) am 13. Juli 2025 eine politische Einigung über ein Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (Comprehensive Economic Partnership Agreement, CEPA) sowie ein Investitionsschutzabkommen (IPA) statt. Diese Verhandlungen wurden am 23. September 2025 beendet.
Die beiden Abkommen ordnen sich ebenfalls in die Strategie der EU ein, Handelsbeziehungen zu diversifizieren und zu stärken.
Das CEPA zielt auf eine Reduktion der Zölle auf Agrarerzeugnisse und Lebensmittel ab, auch sollen die Automobilbranche, die chemische Industrie und die Maschinenbaubranche profitieren.
Nach derzeitigen Berechnungen ergeben sich für EU-Exporteure durch einen möglichen Abschluss des CEPA Zolleinsparungen in Höhe von 600 Mio. Euro pro Jahr. Das CEPA sieht einen Wegfall von Einfuhrzöllen von 98,5 % der Tariflinien vor, auch wird ein Schutz 221 europäischer und 72 indonesischer geografischer Angaben bezweckt.
Das CEPA soll außerdem Nachhaltigkeitskomponenten integrieren und die Lieferkettensicherheit stärken. Hierzu sollen gemeinschaftlich Kooperationen initiiert und Kapazitätsaufbau betrieben werden. Auch bestehen Kapitel zur Streitbeilegung.
Quellen
Pressemitteilung der Kommission vom 03.09.2025: Kommission legt Vorschläge für Abkommen mit dem Mercosur und mit Mexiko zur Annahme vor
Pressemitteilung der Kommission vom 08.10.2025: Kommission schlägt Schutzmaßnahmen zur Stärkung des Schutzes von EU-Landwirten im Rahmen des EU-Mercosur-Abkommens vor
Website der Kommission: Vorschlag zur Verordnung zur Durchführung bilateraler Schutzmaßnahmen im Zusammenhang mit dem EMPA
Website der Kommission: Dokumente zum EMPA
Website der Kommission: Informationen zum MGA
Pressemitteilung der Kommission vom 23.09.2025: EU und Indonesien schließen Verhandlungen über Freihandelsabkommen ab
Website der Kommission: CEPA





