Liebe Leserinnen und Leser,
mit unserem Newsletter Nr. 29/2024 informieren wir Sie über Neuigkeiten aus unserem Beratungsbereich Umsatzsteuer.
Umsatzsteuer
Einführung der obligatorischen E-Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern ab dem 1.1.2025
Mit dem Wachstumschancengesetz (BGBl. I 2024 Nr. 108) wurden die Regelungen zur Ausstellung von Rechnungen nach § 14 UStG für nach dem 31.12.2024 ausgeführte Umsätze neu gefasst. Bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern (inländische B2B-Umsätze) gilt ab 1.1.2025 die Pflicht zur Ausstellung einer elektronischen Rechnung (sog. E-Rechnung, ohne dass einer Zustimmung des Rechnungsempfängers zum Erhalt einer solchen E-Rechnung bedarf). Die Einführung der obligatorischen E-Rechnung für inländische B2B-Umsätze stellt einen ersten Schritt auf dem Weg zu der in ein paar Jahren zu erwartenden gesetzlichen Verpflichtung zur zeitnahen und transaktionsbezogenen elektronischen Meldung von bestimmten Rechnungsangaben an die Finanzverwaltung (elektronisches Meldesystem).
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