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Liebe Leserinnen und Leser,

mit unserem Newsletter Nr. 29/2025 informieren wir Sie über Neuigkeiten aus unserem Beratungsbereich Zollrecht.
 

Zollrecht

CBAM ab 1.1.2026: Neue TARIC-Unterlagencodes – ohne korrekte Codierung kein Import

Ab dem 1.1.2026 wird es ernst: Für CBAM-Waren dürfen Zollanmeldungen nur noch mit zugelassenem CBAM-Anmelder und den neuen TARCI-Unterlagencodes (u. a. Y128 für die CBAM-Kontonummer, Y134–Y137, Y237, Y238) abgegeben werden – sonst droht die Nichtannahme der Anmeldung.

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