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Liebe Leserinnen und Leser,

mit unserem Newsletter Nr. 30/2025 informieren wir Sie über Neuigkeiten aus unserem Beratungsbereich Präferenzrecht.

Warenursprung und Präferenzrecht

PEM-Zone: Aktueller Stand zur Umsetzung der revidierten Ursprungsregeln ab dem 01.01.2026

Aus der PANEUROMED Working Group (TAXUD) wurde die Information an die zuständigen Stellen verteilt, dass die Übergangsphase wie geplant zum 01.01.2026 enden soll.

Mehrere Vertragsparteien haben das revidierte PEM-Übereinkommen jedoch weder ratifiziert noch ihre bilateralen bzw. regionalen Abkommen so angepasst, dass sie dynamisch auf die jeweils aktuelle Fassung verweisen. In diesen Fällen gelten weiterhin das Übereinkommen von 2012 oder die Protokolle, die dem Übereinkommen vorausgingen.

Dies führt ab dem 01.01.2026 zu einer fragmentierten Rechtslage in der PEM-Zone, erschwert die Nutzung einheitlicher Ursprungsregeln und beeinträchtigt die Funktionsfähigkeit der diagonalen Kumulierung.

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