Informationen zu ATLAS-Ausfuhr — Zentrale Zollabwicklung Ausfuhr (CCE)
Das Verfahren für die zentralisierte Zollabfertigung bei der Ausfuhr (CCE) wurde mit ATLAS 10.1.2, Wartungsfenster 04 am 23. November 2024 eingeführt. Für die Abwicklung des Verfahrens muss der beteiligte Mitgliedstaat ebenfalls in der Lage sein, Nachrichten zwischen der Ausfuhr- und Gestellungszollstelle auszutauschen, vgl. ATLAS-Info 0468/23 vom 9.Juni 2023. Darüber hinaus sind Bestandsbewilligungen zur Zentralen Zollabwicklung (CCL) mit den beteiligten Mitgliedstaaten erneut abzustimmen (zu konsultieren). Die Umsetzung der CCE zeichnet sich bei deutschen Ausfuhr- und Gestellungszollstellen durch einen hohen Automatisierungsgrad aus. Die elektronische Kommunikation mit dem Teilnehmer (Anmelder/Ausführer) erfolgt über die Ausfuhrzollstelle.
Darüber hinaus hat der teilnehmende Mitgliedstaat Schweden die Anforderungen für das Verarbeitungsverfahren CCE ab dem 02.12.2024 erfüllt und kann daher am elektronischen Nachrichtenaustausch zwischen der Ausfuhrzollstelle und der Zollstelle für die Gestellung teilnehmen.
Quellen





