Wir sehen genau hin: Die Zollberatung der AWB
Möglichkeiten des EU-Zollrechts nutzen und Kosten senken
Die Zollabteilung ist bei international agierenden Unternehmen eine zentrale Schnittstelle. Der Bereich der „Ausfuhrabwicklung“ umfasst neben der Ermittlung der korrekten Beteiligtenkonstellation (wer ist Ausführer, Anmelder, Vertreter) auch die Exportkontrolle oder die Einhaltung sonstiger Verbote und Beschränkungen. Bei der Abwicklung der Einfuhr können Abgaben durch die geschickte Gestaltung von Präferenzen, Zollbefreiungen oder Zollverfahren eingespart werden. Es kann dabei zu Rechtsfragen aus dem Zolltarif- oder dem Zollwertrecht kommen.
Geschultes Personal und leistungsfähige Prozesse
Wer das verinnerlicht hat und diese Abteilung mit geschultem Personal und leistungsfähigen Prozessen ausstattet, handelt clever. Die AWB hilft Ihnen dabei! Gemeinsam mit dem AWB-Team erkennen und nutzen Sie den Spielraum, den Ihnen das Zollrecht bietet. Wir sehen genau hin. Ein „Das haben wir schon immer so gemacht.“ lassen wir nicht gelten.
Zollabteilung in Stellung bringen
Wir bringen Ihre Zollabteilung in Stellung für die Anforderungen des europäischen Zollrechts, das herausfordernd sein kann, aber auch einige Möglichkeiten für Sie bereithält: Zollvereinfachungen, eine schnellere Zollabwicklung durch Bewilligungen oder Systeme, um Zollverstöße zu vermeiden.
Vorteile als Authorised Economic Operator
Sind Sie schon AEO? Wenn nicht, sollten Sie diesen Status in Angriff nehmen. Als Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (Authorised Economic Operator) wird Ihr Unternehmen offiziell als vertrauenswürdiger Handelspartner eingestuft. Sie genießen Vorteile wie eine geringere Kontrolldichte. Außerdem ist das Verfahren zur Erlangung anderer zollrechtlicher Bewilligungen einfacher. Das AEO-„Qualitätssiegel“ wird Unternehmen nur nach intensiver Überprüfung durch die Zollbehörden erteilt. Die AWB begleitet Sie gerne auf Ihrem Weg zum Authorised Economic Operator und natürlich auch, wenn es darum geht, den begehrten Status aufrechtzuerhalten.
Was kann die AWB in Sachen Zoll für Sie tun?
- Analyse und Verbesserung der Zollorganisation und -prozesse
- Beantragung von Bewilligungen
- Begleitung bei allen zollrechtlichen Fragen im Tagesgeschäft
- Verbesserung der Stammdatenqualität, insb. im Bereich der Tarifierung und zollrechtlichen Warenbeschreibungen
- Aufbau und Verbesserung von internen Kontroll- und Risikomanagementsystemen
- Führung von Einspruchs-, Erstattungs- oder Klageverfahren
- Vorbereitung und Begleitung von Zollprüfungen
- Gutachten/Stellungnahmen zu komplexen Rechtsfragen
- Begleitung von Straf- und Bußgeldverfahren
- Testierung für Software und Compliance-Management-Systeme