Freihandelsabkommen mit Mercosur-Staaten, Indien, Indonesien und Mexiko – ein Update
Die Europäische Union führt ihre Arbeit im Bereich der Handelspolitik fort, Verhandlungen für den Abschluss von Freihandelsabkommen mit großen Partnern wie Mercosur, Indien, Indonesien und Mexiko sind abgeschlossen. Die neuen Abkommen haben enormes wirtschaftliches und geopolitisches Gewicht, allerdings sorgen politische Herausforderungen und rechtliche Prüfungen für Verzögerungen. Der Beitrag gibt einen Überblick über die konkreten Freihandelsprojekte der EU und deren aktuellen Stand.
Europäische Union und Mercosur
Anfang Januar 2026 hatte EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen die wirtschaftliche Bedeutung des EU-Mercosur-Partnerschaftsabkommens (EMPA) betont und die Unterzeichnung dessen durch die Parteien begrüßt: „Nach fünfundzwanzigjähriger Entstehungszeit haben wir eine substanzielle und für beide Seiten vorteilhafte Einigung erzielt, die den Wohlstand heben und unglaubliche Chancen schaffen wird. Mit diesem Abkommen bricht ein neues Zeitalter des Handels und der Zusammenarbeit mit dem Mercosur an. Es zeugt aber auch von der Dauerhaftigkeit und Stärke unserer Beziehungen zu Lateinamerika und wird uns näher zusammenbringen.“ (Ursula von der Leyen, Brüssel, 09.01.2026).
Durch das Abkommen wird eine der weltweit größten Handelszonen mit rund 700 Millionen potenziellen Verbrauchern geschaffen. Es soll den wirtschaftlichen Austausch erheblich ausweiten und den Zugang europäischer Unternehmen zu den Märkten der Mercosur-Staaten verbessern sowie zahlreiche Arbeitsplätze sichern.
Über die wirtschaftliche Dimension hinaus hat das Abkommen eine geopolitische Bedeutung. Es bekräftigt das Bekenntnis beider Seiten zum Multilateralismus und zu einer regelbasierten internationalen Ordnung. Es soll ein Signal für Kooperation, Dialog und internationale Partnerschaften setzen sowie Perspektiven für eine verstärkte Zusammenarbeit in den Bereichen Nachhaltigkeit, Energie, Digitalisierung und Sicherheit eröffnen.
Im Zentrum der handelspolitischen Regelungen steht der schrittweise Abbau von Zöllen auf europäische Ausfuhren, insbesondere für Agrar- und Lebensmittelerzeugnisse sowie für Industrieprodukte wie Fahrzeuge, Maschinen und Arzneimittel. Außerdem werden Agrarlebensmittelexporte gestärkt, geografische Angaben der EU rechtlich geschützt und Grenzwerte für präferenzielle Importe in die EU festgesetzt.
Neben der handelspolitischen Ebene enthält das Abkommen Maßnahmen zum Schutz von Landwirten, umfassende Bestimmungen zur nachhaltigen Entwicklung. Verpflichtungen zur Förderung von Arbeitnehmerrechten und der wirtschaftlichen Teilhabe von Frauen sowie das Ziel, bis 2050 Klimaneutralität anzustreben (ausführlich siehe Newsletter Nr. 24/2025).
Nach der Unterzeichnung des Abkommens durch die Präsidentin der Europäischen Kommission und die Vertreter der Mercosur-Staaten war erwartet worden, dass das Europäische Parlament seine Zustimmung erteilt. Da es sich bei dem EMPA um einen völkerrechtlichen Vertrag handelt, setzt dessen Abschluss die Zustimmung des Parlaments sowie des Rats voraus.
Diese Zustimmung des Parlaments erfolgte jedoch nicht, stattdessen wurde mit knapper Mehrheit beschlossen, den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) anzurufen. Dieser soll im Rahmen eines Gutachtens klären, ob das Abkommen mit dem Unionsrecht vereinbar ist. Derartige Verfahren sind im Unionsrecht vorgesehen und wurden bereits in vergleichbaren Fällen durchgeführt, etwa im Zusammenhang mit früheren Handelsabkommen. Nach Einschätzung von Experten ist mit einer Verfahrensdauer von etwa eineinhalb bis zwei Jahren zu rechnen, da es sich um ein reguläres gerichtliches Prüfverfahren mit mehreren Verfahrensschritten handelt.
Unabhängig von der ausstehenden Ratifizierung besteht unionsrechtlich die Möglichkeit einer vorläufigen Anwendung des Abkommens. Diese kann bereits vor dem formellen Inkrafttreten erfolgen und erfordert keinen Zustimmungsbeschluss des Europäischen Parlaments, sondern lediglich einen entsprechenden Beschluss des Rates. Politisch war es bislang jedoch üblich, eine solche vorläufige Anwendung erst nach einer positiven Grundsatzentscheidung des Parlaments in Betracht zu ziehen.
Da eine parlamentarische Zustimmung bislang fehlt, versuchen die Befürworter des Abkommens nun, zumindest eine Mehrheit für eine politische Billigung der vorläufigen Anwendung zu gewinnen. Ob dieser Ansatz erfolgreich sein wird, bleibt angesichts der ablehnenden Abstimmung im Parlament offen.
Am 10. Februar billigte das Parlament jedenfalls zusätzliche Schutzmaßnahmen zur Vermeidung von Schäden für den EU-Agrarsektor. Sie sollen die Marktüberwachung stärken und den Landwirten Stabilität bieten. Die Schutzmaßnahmen werden nach der Annahme durch den Rat im Amtsblatt der EU veröffentlicht.
Europäische Union und Indien
Zudem haben die EU und Indien die Verhandlungen über ein weitreichendes Freihandelsabkommen abgeschlossen. Vor dem Hintergrund globaler wirtschaftlicher und geopolitischer Spannungen dient es der Vertiefung der wirtschaftlichen und politischen Beziehungen zwischen dem zweit- und viertgrößten Wirtschaftsraum der Welt.
Das Abkommen sieht die Abschaffung oder Senkung von Zöllen auf Ausfuhren seitens der EU nach Indien vor. Besonders profitieren Industriebranchen sowie der Agrar- und Lebensmittelsektor: Zölle auf Fahrzeuge werden schrittweise von derzeit bis zu 110 % auf maximal 10 % reduziert, für Fahrzeugteile langfristig vollständig abgeschafft. Auch Abgaben auf Maschinen, Chemikalien und Arzneimittel werden weitgehend beseitigt. Für Indien stellt dies die bislang umfassendste Handelsöffnung gegenüber einem Partner dar.
Durch die Senkung und Beseitigung von Zöllen auf Agrarlebensmittel, wird auch dieser Markt für die europäische Landwirtschaft eröffnet. Darüber hinaus wurden Zusagen im Bereich des geistigen Eigentums, der Nachhaltigkeit, der Arbeitnehmerrechte und der Förderung der wirtschaftlichen Teilhabe von Frauen gemacht. Parallel verhandeln beide Seiten über ein gesondertes Abkommen zum Schutz geografischer Angaben.
Die ausgehandelten Vertragstexte werden nun rechtlich geprüft und in die Amtssprachen der EU übersetzt. Anschließend bedürfen sie der Unterzeichnung durch den Rat sowie der Zustimmung des Europäischen Parlaments. Nach Abschluss der Ratifizierungsverfahren auf beiden Seiten kann das Abkommen in Kraft treten.
Europäische Union und Indonesien
Die EU und Indonesien haben seit Juli 2016 über ein Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (Comprehensive Economic Partnership Agreement (CEPA)) verhandelt. Gegenstand ist ein weitreichendes Freihandels- und Investitionsabkommen, das die Handels- und Investitionsbeziehungen umfassend regeln soll. Der Text sieht erhebliche Zollabbauten für fast alle Güter vor, etwa die Abschaffung von Zöllen auf EU-Exporte nach Indonesien sowie weitgehende Beseitigung von Zöllen auf indonesische Waren in die EU (ausführlich siehe Newsletter Nr. 24/2025).
Im Juli 2025 erreichten Vertreter beider Seiten eine politische Einigung, am 23. September 2025 wurde das CEPA formell unterschrieben. Nach der Unterzeichnung müssen die jeweiligen Ratifizierungsverfahren abgeschlossen werden. Erst nach erfolgreicher Ratifizierung kann das Abkommen in Kraft treten. Dies wird für den 01. Januar 2027 angestrebt.
Europäische Union und Mexiko
Im Januar 2025 wurden die Verhandlungen über eine Modernisierung des Freihandelsabkommens zwischen der EU und Mexiko abgeschlossen, die sowohl handels- als auch investitionsrechtliche Elemente umfassten. Parallel dazu hat die Kommission im September 2025 die Vorschläge für die Beschlüsse des Rates zur Unterzeichnung und zum Abschluss des Modernisierten Gesamtabkommens EU-Mexiko (MGA) und eines begleitenden Interim-Handelsabkommens (iTA) angenommen.
Das MGA soll die bestehende Rechtsgrundlage ablösen und weitreichendere Marktzugänge schaffen. Dazu sollen Prohibitzölle für Wein, Käse, Geflügel, Schweinefleisch, Teigwaren, Äpfel, Konfitüren und Schokolade abgeschafft sowie verbesserte Bestimmungen zu Nachhaltigkeit, Arbeits- und Umweltstandards erlassen werden.
Die Verhandlungen sind beendet und die Vertragsentwürfe wurden an den Rat der EU und das Europäische Parlament übermittelt. Das MAG befindet sich im Stadium der richtlinien- und völkerrechtlichen Umsetzung und Ratifizierung.
Weiterführende Links:
Köster, Die Entwicklung des Freihandelsabkommens der EU mit dem Mercosur, Zoll-Profi 3/2025, 2-3
Fragen und Antworten zum Partnerschaftsabkommen EU-Mercosur
Fragen und Antworten zum Freihandelsabkommen EU-Indien
Quellen:
Pressemitteilung der Kommission, 17.01.2026
Pressemitteilung der Kommission, 27.01.2026
Pressemitteilung der Kommission, 27.01.2026
Pressemitteilung des Parlaments, 10.02.2026





