Automationsgestützte quantitative Prüfungsmethoden in der steuerlichen Außenprüfung

Die Finanzverwaltung hat am 5. September 2023 ein BMF-Schreiben (IV D 3 - S 1445/20/10007 :006) zu automationsgestützten quantitativen Prüfungsmethoden in der steuerlichen Außenprüfung veröffentlicht.

Eine Betriebsprüfung oder eine Umsatzsteuer-Sonderprüfung durch die Finanzbehörden kann jederzeit angeordnet werden. Die Gründe für eine Anordnung einer Umsatzsteuer-Sonderprüfung oder Betriebsprüfung können ganz unterschiedlich sein. Eine außergewöhnlich hohe Umsatzsteigerung, ein verhältnismäßig hohes Vorsteuervolumen oder auch eine Inanspruchnahme von Steuerbefreiungen beispielsweise für ausgeführte innergemeinschaftliche Lieferungen oder Ausfuhrlieferungen können Anlass einer Prüfung seitens der Finanzbehörden sein.

Im Rahmen einer solchen Prüfung verprobt das zuständige Finanzamt beispielsweise die deklarierten Ausgangsumsätze mit den erklärten Eingangsumsätzen des jeweiligen Prüfungszeitraums. Werden hierbei Unregelmäßigkeiten oder sonstige Auffälligkeiten festgestellt, so sind seitens des Steuerpflichtigen beispielsweise die Gründe plausibel zu erläutern. Oftmals sind diese Differenzen durch Änderungen in den Geschäftsvorgängen, wie beispielsweise eine Bestückung des Lagers oder den Wechsel von Lieferanten, zu erklären.
Die Finanzverwaltung kann zur Verprobung der Daten sowie für Plausbilitätschecks verschiedene Prüfsoftware nutzen. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat sich nun mit der Verwendung solcher Softwaresysteme im Detail beschäftigt und die Ergebnisse in einem BMF-Schreiben veröffentlicht.

BMF-Schreiben

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 05.09.2023 ein Schreiben veröffentlicht, in welchem automationsgestützte quantitative Prüfungsmethoden in steuerlichen Außenprüfungen vorgestellt werden. Es wird klargestellt, dass die unterschiedlichen quantitativen Prüfungsmethoden nicht in einem Konkurrenzverhältnis zueinander stehen, sondern sich gegenseitig ergänzen und unterstützen. Ein kombinierter Einsatz mehrerer Prüfungsmethoden sei zulässig, um Auffälligkeiten in den Angaben des Steuerpflichtigen zu klären.

Hierbei sei der Steuerpflichtige gemäß § 200 der Abgabenordnung (AO) zur Mitwirkung bei der Sachaufklärung verpflichtet.

Das Bundesministerium der Finanzen unterscheidet grundsätzlich zwischen quantitativen (mathematisch-statistischen) und Schätzungsmethoden.

Bei den quantitativen Prüfungsmethoden nennt das BMF die Zeitreihenanalyse, Ziffernanalyse, Struktur- und Verteilungsanalyse, die summarische Risikoanalyse sowie das Stichprobenverfahren.

Die Anwendungsbereiche der Prüfungsmethoden unterscheiden sich je nach Sachverhalts- und Datenlage. Während die Zeitreihenanalyse dazu dient, historische Entwicklungen und Zusammenhänge von betriebswirtschaftlichen Kennzahlen in Diagrammen darzustellen, um Trends, Schwankungen und Ausreißer zu identifizieren, wird die Ziffernanalyse insbesondere zur Überprüfung von Bargeldumsätzen genutzt mit dem Ziel, Manipulationen aufzudecken. Auch die Struktur- und Verteilungsanalyse dient dem Ziel, Unregelmäßigkeiten zu entdecken. Hierbei wird die auftretende Verteilung der Daten mit der zu erwartenden Verteilung verglichen und ausgewertet.

Die summarische Risikoprüfung (SRP) verknüpft einzelne quantitative Prüfungsmethoden mithilfe von IT-gestützten Vorlagen. Hierbei hat die Finanzverwaltung die Möglichkeit, von einer groben Übersicht bis zu Einzelsachverhalten Daten zu verproben. Auch Stichprobenverfahren können von der Finanzverwaltung angewandt werden, um von einer zufällig ausgewählten Datenmenge Rückschlüsse auf den Gesamtdatenbestand zu ziehen.

Gemäß § 162 AO kann sich an die Verprobung mit quantitativen Prüfungsmethoden eine Schätzung anschließen. Die Wahl der Schätzungsmethode ist abhängig von dem vorliegenden Einzelfall und liegt im Ermessen der Finanzbehörde. Das BMF-Schreiben nennt als mögliche Schätzungsmethoden die zeitreihenbasierte Schätzung, die Quantilsschätzung sowie die Schätzung nach Monetary Unit Sampling (MUS). Hierbei ist zu beachten, dass die Aufzählung der Schätzungsmethoden nicht abschließend ist.

Fazit

Der Einsatz automationsgestützter quantitativer Prüfungsmethoden versetzt die Finanzbehörden im Rahmen von USt-Sonderprüfungen und Betriebsprüfungen in die Lage, große Datenmengen für unterschiedliche Zeiträume mit wenigen „Klicks“ im Detail zu verproben und Auffälligkeiten und Differenzen sichtbar und zum Gegenstand einer Prüfungsanfrage zu machen.

Die AWB arbeitet u.a. bereits seit mehreren Jahren mit der sogenannten IDEA-Software, die die vorhandene Datenlage bzw. die im ERP-System verbuchten Umsätze verproben und ggfs. vorhandene Auffälligkeiten und Differenzen aufzeigen kann. Dies idealerweise als Simulation einer Prüfungsanfrage bzw. im Vorfeld einer Prüfung durch die Finanzbehörden. Diese Software wird auch von der Finanzverwaltung eingesetzt.

Wie immer stehen wir Ihnen als AWB-Team gerne als Ansprechpartner zur Verfügung!


Quelle:

BMF-Schreiben: Automationsgestützte quantitative Prüfungsmethoden in der steuerlichen Außenprüfung

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