EU-ZK-Arbeitsprogramm – Fortschrittsbericht 2021

Die Europäische Kommission hat am 14.12.2021 einen Bericht über die Fortschritte bei der Entwicklung der elektronischen Systeme im Rahmen des UZK (Artikel 278a UZK) veröffentlicht. Der Bericht befasst sich auch mit Risiken, die mit diesen Entwicklungen einhergehen sowie mit Abhilfemaßnahmen, um diese Risiken zu bewältigen.

Die Mitgliedstaaten der EU und die Europäische Kommission befassen sich stark mit der Umsetzung der im UZK vorgesehenen elektronischen Systeme. Nachdem diese Systeme vollständig implementiert sind, soll alle Korrespondenz zwischen den Zollbehörden und den Wirtschaftsbeteiligten sowie zwischen den Zollbehörden untereinander elektronisch vollzogen werden, mit dem Ziel, eine schnellere Zollabfertigung zu erreichen. Einige dieser elektronischen Systeme wurden bereits eingeführt. Die noch fehlenden Systeme sollen bis 2025 sukzessiv implementiert werden.

Die Europäische Kommission kommt in ihrem Bericht zur Schlussfolgerung, dass erkennbare Fortschritte bei der vollständigen Implementierung der elektronischen Systeme innerhalb der maßgeblichen Fristen erzielt wurden. Es seien immer mehr elektronische Systeme eingeführt worden, welche mittlerweile voll funktionsfähig sind.

Das Projekt „EU-ZK Einfuhrkontrollsystem 2 – ICS2 (Release 1)“ wurde 2021 erfolgreich eingeführt, während „EU-ZK Automatisiertes Ausfuhrsystem – AES“ und „EU-ZK Neues EDV-gestütztes Versandverfahren – NCTS-P5“ auch in einem Mitgliedstaat erfolgreich in Betrieb genommen wurden.

Demgegenüber war die Europäische Kommission der Ansicht, dass verschiedene nationale Pläne der Mitgliedstaaten Risiken für die ordnungsgemäße und fristgerechte Implementierung der nationalen Systeme für das Verbringen und die Einfuhr von Waren und der transeuropäischen Systeme für den Transit und die Ausfuhr (NCTS-P5 und AES) bergen. Die Europäische Kommission hat die Mitgliedstaaten aufgefordert, alle notwendigen Schritte durchzuführen, um die Entwicklung der elektronischen Systeme voranzubringen.

Abschließend verpflichtet sich die Europäische Kommission, die Fortschritte der Mitgliedstaaten in den kommenden Jahren weiterhin zu unterstützen, zu koordinieren und sorgfältig zu überwachen und einige spezifische Maßnahmen zu ergreifen, um eine rechtzeitige Umsetzung der nationalen und transeuropäischen Systeme zu gewährleisten.

Link:

EU-ZK-Arbeitsprogramm – Fortschrittsbericht 2021

Quelle:

Generaldirektion für Steuern und Zölle (TAXUD)

 

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