Abschaffung der Zollfreigrenze für E-Commerce-Sendungen und neue Zollabgabe auf kleine Pakete

Die Europäische Union hat weitreichende Änderungen für den stetig wachsenden Onlinehandel beschlossen. Bisher konnten Warensendungen mit einem Warenwert von weniger als 150,- EUR aus Nicht-EU-Staaten in der Regel zollfrei in die EU eingeführt werden, obwohl sie bereits der Einfuhrumsatzsteuer unterlagen. Diese Zollbefreiung wird im Rahmen der umfassenden Reform des EU-Zollsystems künftig aufgehoben, da sie nicht mehr den Entwicklungen im E-Commerce und den Anforderungen an fairen Wettbewerb entspricht. Nach Ansicht der EU hat die bestehende Ausnahmeregelung zu Wettbewerbsverzerrungen geführt, weil Online-Händler aus Drittländern gegenüber traditionellen Einzelhändlern einen deutlichen Vorteil hatten. Zudem wurden dadurch Anreize zum Aufteilen von Sendungen geschaffen, was zu Verzerrungen bei der Wertermittlung sowie zu logistischen und ökologischen Problemen geführt hat. 

Die Vereinbarung der Mitgliedstaaten sieht weiter vor, dass mit dem geplanten „EU Customs Data Hub“ eine zentrale Zollplattform geschaffen wird, die es ermöglicht, Zollabgaben auf alle Sendungen zu berechnen. Dieser zentrale Datenhub wird derzeit für 2028 erwartet und soll eine moderne, digitalisierte Abwicklung der Zollformalitäten ermöglichen. 

Vor der vollständigen Umstellung soll bereits eine Interimslösung implementiert werden. Der Rat der Europäischen Union hat am 12. Dezember 2025 eine vorläufige Regelung beschlossen, nach der ab dem 1. Juli 2026 auf kleine Pakete mit einem Warenwert von weniger als 150,- EUR eine festgesetzte Zollabgabe in Höhe von 3,- EUR erhoben wird. Diese Maßnahme gilt insbesondere für Sendungen, die über elektronische Handelsplattformen und teilweise über das Import One-Stop Shop-System abgewickelt werden. Die neue Abgabe ist als Übergangslösung gedacht, bis die dauerhafte Abschaffung der Zollbefreiung im Rahmen der vollständigen Zollreform umgesetzt wird. 

Die beschlossene pauschale Zollabgabe ist dabei ausdrücklich von der derzeit ebenfalls diskutierten sogenannten „Handling Fee“ zu unterscheiden, die im Rahmen des umfassenden Zollreformpakets sowie der Verhandlungen zum mehrjährigen Finanzrahmen der Europäischen Union Gegenstand gesonderter Überlegungen ist.

Die Einführung einer pauschalen Zollabgabe auf niedrige Warensendungen spiegelt die zunehmende Bedeutung des E-Commerce für den grenzüberschreitenden Warenverkehr wider. Sie steht im Zusammenhang mit der Modernisierung des EU-Zollrechts, das mittel- bis langfristig darauf abzielt, eine einheitlichere, digital gestützte und zugleich gerecht ausgestaltete Zollhandhabung für alle importierten Waren zu etablieren. 


Quellen:

Generaldirektion Steuern und Zollunion - Mitteilung vom 13. November 2025

Rat der Europäischen Union - Mitteilung vom 12. Dezember 2025

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