Mitteilung von Änderungen zum 1. Januar 2026 seitens der Zollverwaltung

Zum 1. Januar 2026 werden eine Reihe gesetzlicher Neuregelungen in Kraft treten, die für Unternehmen im internationalen Handel von Bedeutung sind. Die Bestimmungen betreffen insbesondere das Zollrecht und die Verbrauchsteuern, aber auch weitere Bereiche wie Energie und Verkehr. Die folgenden Ausführungen geben einen Überblick über die wichtigsten Punkte. 

Zollrecht und Versandverfahren

Im Zentrum der Änderungen steht die neue Phase der Verordnung zur Einführung des Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM-VO). Unternehmen, die Waren einführen, für die nach der Verordnung eine Zulassung als „zugelassener CBAM-Anmelder“ erforderlich ist, müssen die Voraussetzungen und Verfahren frühzeitig prüfen, um ihre zollrechtlichen und berichtspflichtigen Verpflichtungen erfüllen zu können. Anderenfalls droht Unternehmen, dass Waren nicht mehr zum zollrechtlichen freien Verkehr überlassen werden können. 

Darüber hinaus tritt die Verpflichtung zur Abgabe einer elektronischen Voranmeldung für Durchgangsprozesse in Österreich in Kraft. Ab dem 1. Januar 2026 müssen für alle Transitvorgänge, bei denen eine Durchgangszollstelle in Österreich beteiligt ist, elektronische Voranmeldungen abgegeben werden, bevor die Waren bei der Durchgangszollstelle eintreffen. Diese Voranmeldung ist über das entsprechende IT-Verfahren zu übermitteln, andernfalls kann das Beförderungsmittel an der Grenze abgewiesen werden. Die Maßnahme soll die Transparenz und Effizienz der Transitabwicklung erhöhen und ist insbesondere für Unternehmen mit regelmäßigem Transitverkehr über österreichisches Gebiet relevant. 

Verbrauchsteuern und Energie

Im Bereich der Verbrauchsteuern bestehen ab dem 1. Januar 2026 Anpassungen im Energie- und Stromsteuerrecht. Die Änderungen umfassen Aktualisierungen des Steuerrechts zur Besteuerung von Strom und Energieprodukten, die durch entsprechende Fachinformationen der Zollverwaltung erläutert worden sind (siehe u.a. Informationen zur Anwendung des Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes im Stromsteuerbereich). Betroffen sind Unternehmen, die steuerpflichtige Energieprodukte erzeugen, importieren oder vertreiben. 

Weitere Änderungen betreffen die Tabaksteuer. Hier treten Änderungen in Kraft, die sich auf die Steuertarife und die entsprechenden Steuer- und Tarifkennzeichen auswirken. Die Zollverwaltung weist darauf hin, dass die betroffenen Unternehmen ihre Prozesse rechtzeitig überprüfen und an die geltenden Vorgaben anpassen sollten, um eine ordnungsgemäße Abwicklung im neuen Jahr sicherzustellen.

Im Bereich der Verkehrssteuern wurde die befristete Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge im Kraftfahrzeugsteuergesetz verlängert. Ursprünglich war vorgesehen, dass diese Steuerbefreiung nur für Fahrzeuge gilt, die bis zum 31. Dezember 2025 zugelassen wurden. Die Verlängerung ermöglicht es auch nach dem Jahreswechsel, von der Steuerbefreiung zu profitieren, sofern die Zulassung innerhalb der verlängerten Frist erfolgt. 

Weitere Änderungen betreffen die Jahressteueranmeldung für Erdgas und die Wiedereinführung der Agrardieselvergütung. Auch diese Neuerungen sind Teil der zum Jahreswechsel wirksamen Regelungen und sollten bei der Jahresplanung berücksichtigt werden. 


Quelle:

Fachmeldungen der Generalzolldirektion vom 10. Dezember 2025

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