Regionales Übereinkommen über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln (PEM): Verabschiedung der Übergangsbestimmungen
Am 12.12.2024 sind die Übergangsbestimmungen zum Regionalen Übereinkommen (PEM) verab-schiedet worden. Die Schweizer Zollverwaltung hat hierzu bereits am 16.12.2024 eine Information für Wirtschaftsbeteiligte veröffentlicht. Diese gilt nicht unmitelbar für das Zollgebiet der EU, lässt aber Rück-schlüsse auf die Vorgehensweise der EU diesbezüglich zu. Die wichtigsten Punkte im Überblick:
1. Das revidierte PEM-Abkommen tritt wie geplant am 1.1.2025 in Kraft. Dies gilt für alle Freihan-delsabkommen, die eine dynamische Referenz auf das PEM-Abkommen enthalten.
2. Die Übergangsbestimmungen gelten weiter bis zum 31.12.2025. Enthält ein Freihandelsab-kommen eine dynamische Referenz auf das PEM-Abkommen, können die bisher schon bekann-ten Übergangsregeln bis zum 31.12.2025 angewendet werden, soweit die Vertragsparteien der Freihandelsabkommen diese Übergangsregeln ratifiziert haben.
3. Je nachdem, wie der Stand der einzelnen Freihandelsabkommen ist, sind die folgenden Situatio-nen denkbar:
- FHA mit dynamischer Referenz und Übergangsbestimmungen:
a. Wahlweise Anwendung der alten oder der revidierten Regeln
b. Diagonale Kumulierung nach den revidierten Regeln möglich
c. Diagonale Kumulierung nach den alten Regeln möglich
d. Durchlässigkeit von alten zu revidierten Regeln hin
- FHA mit dynamischer Referenz aber ohne Übergangsbestimmungen:
a. Anwendung der revidierten Regeln
b. Diagonale Kumulierung ist nach den revidierten Regeln möglich
- FHA ohne dynamische Referenz und ohne Übergangsbestimmungen:
a. Anwendung der alten Regeln
b. Diagonale Kumulierung ist nach den alten Regeln möglich
4. Die EU-Organe haben sich bislang noch nicht verbindlich zu den Übergangsbestimmungen ge-äußert. Wirtschaftsbeteiligte sollten die weitere Entwicklung im Blick behalten und können die Äußerung der Schweizer Zollverwaltung als einen Anhaltspunkt für die wahrscheinliche Rege-lung im Zusammenhang mit dem EU-Zollgebiet betrachten“
Quelle
Regionales Übereinkommen über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln (PEM-Übereinkommen)





