ATLAS – Ausfuhr: Wichtige Updates zu AES-P1, Frankreich-Kommunikation und Versandweiterleitung

1. Verlängerung der technischen Übergangsfrist für AES-P1 bis Ende 2025
Bezugnehmend auf die ATLAS-Info 0611/24 wird die technische Umstellung auf AES-P1 EU-weit bis Ende 2025 verlängert. Grund dafür sind Verzögerungen in einigen Mitgliedstaaten. Bis ein konkretes Enddatum bekannt ist, bleiben die bisherigen Übergangsregeln und Beschränkungen für Datenfelder und Datengruppen weiterhin in Kraft.

Diese Verlängerung hat keine direkten Auswirkungen auf die fachlichen Anforderungen oder die Umsetzung im Abfertigungsprozess, wie beispielsweise "Export Followed by Transit". Weitere Informationen folgen, sobald das finale Datum feststeht.


2. Nachrichtenverkehr mit Frankreich: Verzögerungen und Ausfallverfahren
Im mitgliedstaatübergreifenden Nachrichtenverkehr mit Frankreich treten derzeit Verzögerungen von 6–8 Tagen bei der Datenbereitstellung auf. Ein Ende dieser Problematik ist momentan nicht absehbar.

Für betroffene Prozesse empfiehlt es sich, auf das Ausfallverfahren zurückzugreifen. Details hierzu sind in Kapitel 8.2.6.2 VA ATLAS beschrieben. Dabei ist das Masterticket INC000006342513 zu referenzieren.

Wichtig:

  • Keine neuen Incident-Tickets zu dieser Problematik eröffnen, um den Service Desk zu entlasten.
     
  • Weitere Informationen zur elektronischen Bearbeitung der Vorgänge folgen in einer separaten Mitteilung.

3. Neuerungen bei der Gestellung am Ausgang bei Versandweiterleitung
Auf wiederholte Anfragen der Wirtschaft wird ab dem 15. Januar 2025 die Möglichkeit zur Gestellung am Ausgang bei Versandweiterleitung in ATLAS-Ausfuhr implementiert. Diese Neuerung erfolgt im Rahmen eines Sonderwartungsfensters.

Wichtige Termine:

  • 15. Januar 2025: Einführung der Funktion „Gestellung am Ausgang bei Versandweiterleitung“.
     
  • 17. Mai 2025: Inbetriebnahme des Datenabgleichs der Schnittstelle zwischen ATLAS-Versand und ATLAS-Ausfuhr.

Funktionalitäten der Gestellung:
Mit dem neuen Sonderkennzeichen „Versandweiterleitung“ können Teilnehmer Sendungen bereits vor Anmeldung zum Versandverfahren an der zuständigen Ausgangszollstelle oder Abgangszollstelle im Binnenland gestellen. Dabei wird der vollständige Ausfuhr-Datenkranz (E_EXT_DAT) bereitgestellt.
Teilnehmer profitieren von:

  • Automatisierter Ausgangsbestätigung: Nachricht E_EXT_DAT wird auch außerhalb der Öffnungszeiten der Zollstellen gesendet.
     
  • Neue Statusmeldungen:
  1. Status 355: Versandweiterleitung freigegeben.
  2. Status 364: Ausgang laufend (Vorgang weitergeleitet ins Versandverfahren).

Rechtliche Rahmenbedingungen:

Die Gestellung ist freiwillig, jedoch rechtsverbindlich, wenn vollständig abgeschlossen. Dabei müssen korrekte Angaben in der Versandanmeldung erfolgen. Die Zollstellen teilen Entscheidungen über Kontrollmaßnahmen oder Freigaben ausschließlich während ihrer Öffnungszeiten mit.

Technische Anforderungen:

  • Verwendung des Codes „X1004“ in der Gestellungsnachricht E_EXT_PRE.
     
  • Automatisierte Verarbeitung für Teilnehmer am Ausgang gewährleistet.


Fazit:
Die Verlängerung der Übergangsphase zu AES-P1 und die Einführung neuer Funktionalitäten bei der Versandweiterleitung eröffnen neue Perspektiven, erfordern jedoch Anpassungen. Probleme im Nachrichtenverkehr mit Frankreich zeigen, wie wichtig alternative Verfahren sind. Halten Sie sich über ATLAS-Infos auf dem Laufenden, um frühzeitig auf Änderungen reagieren zu können.

Quelle:

Zoll online - Teilnehmerinformationen
 

Ihre Ansprechpartner