Liebe Leserinnen und Leser,

mit unserem Newsletter Nr. 32/2024 informieren wir Sie über Neuigkeiten aus unserem Beratungsbereich Zollrecht.
 

Zollrecht


Fristablauf für Entlastungsanträge und zukünftige Änderungen im Energie- und Stromsteuerrecht

Die Möglichkeit zur Beantragung einer Steuerentlastung im Energiesteuerrecht endet am 31. Dezember 2024. Außerdem sind Erklärungen ab dem 1. Januar 2025 zwingend elektronisch an das Hauptzollamt zu übermitteln. Ferner gibt es zum Jahreswechsel im Energie- und Stromsteuerrecht Änderungen bei den beihilferechtlichen Anzeige- und Informationspflichten.

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Politische Einigung über das Partnerschaftsabkommen EU-MERCOSUR

Die politische Einigung über das Partnerschaftsabkommen zwischen der EU und dem MERCOSUR könnte den Weg für neue Exportchancen für EU-Unternehmen ebnen, einschließlich KMU und Agrar- sowie Lebensmittelexporteuren und soll Zölle in Höhe von über 4 Milliarden Euro pro Jahr sparen. 

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Regionales Übereinkommen über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln (PEM): Verabschiedung der Übergangsbestimmungen

Am 12.12.2024 sind die Übergangsbestimmungen zum Regionalen Übereinkommen (PEM) verabschiedet worden. Die Schweizer Zollverwaltung hat hierzu bereits am 16.12.2024 eine Information für Wirtschaftsbeteiligte veröffentlicht. Diese gilt nicht unmitelbar für das Zollgebiet der EU, lässt aber Rück-schlüsse auf die Vorgehensweise der EU diesbezüglich zu. Die wichtigsten Punkte im Überblick:

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