DG TAXUD: Aktualisierte Leitlinien zu den Präferenzursprungsregeln

Die Generaldirektion für Besteuerung und Zollunion (DG TAXUD) hat am 3. März 2025 eine aktualisierte Leitlinie zu Präferenzursprungsregeln veröffentlicht. Diese wurde in enger Zusammenarbeit mit den EU-Mitgliedstaaten erarbeitet und soll den Außenhandel durch verbesserte Verständlichkeit und regelkonforme Anwendung fördern.

Der Leitfaden deckt dabei Aspekte wie vollständig gewonnene oder hergestellte Erzeugnisse, Änderungen der zolltariflichen Einreihung, Wertgrenzen für Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft, besondere Be- oder Verarbeitungen oder eine Kombination mehrerer Regeln ab. Zudem werden allgemeine und spezifische Toleranzregeln, insbesondere für Textilien und Textilwaren, näher erläutert. Allgemeine Toleranzregeln ermöglichen die Verwendung von Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft innerhalb bestimmter Grenzen, ohne die Ursprungseigenschaft des Enderzeugnisses zu beeinträchtigen.

Eine zentrale Neuerung ist Abschnitt C, der die Verifizierung eines Ursprungsnachweises behandelt. Darin werden die Verfahren, mit denen Nachweise zwischen EU-Staaten und Drittstaaten geprüft werden können, sowie präzise Hinweise dazu, welche Informationen Importeure kennen müssen, beschrieben. Der Überprüfungsprozess umfasst sowohl die Kontrolle der Unterlagen als auch, falls erforderlich, Besuche vor Ort, um den Herstellungsprozess zu überprüfen und die Erhaltung der Ursprungsmaterialien zu bestätigen.

Weiterhin geben die aktualisierten Leitlinien einen umfassenden Überblick über produktspezifische Ursprungsregeln, klare Erläuterungen zum Verifizierungsverfahren inklusive der Rolle von Ermächtigten oder Registrierten Ausführern im Herkunftsnachweis und Details zu Kumulierungssystemen des PEM-Übereinkommens unter Einbezug des Revidierten PEM-Übereinkommens. Zudem erfassen die Leitlinien auch das kürzlich in Kraft getretene EU-Chile Interim Trade Agreement (ITA), das EU-Canada Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA), das EU-Japan Economic Partnership Agreement (EPA) und das EU-UK Trade and Cooperation Agreement (TCA).  

Praxishinweis

Bei Unklarheiten im Präferenzhandel haben Unternehmen ein aktuelles Dokument, auf das sie zurückgreifen und das sie als Argumentation gegenüber von Behörden nehmen können. Dies ermöglicht einen sichereren Umgang innerhalb der rechtlichen Rahmenbedingungen.


Quelle:

DG TAXUD: Updated Guidance on the Preferential Rules of Origin

 

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