Störungen im mitgliedstaatübergreifenden Nachrichtenverkehr mit Frankreich
Im mitgliedstaatübergreifenden Nachrichtenverkehr bestehen mit Frankreich weiterhin Störungen. Eine Lösung ist noch nicht absehbar.
Für deutsche Ausfuhrvorgänge unterbleibt teilweise weiterhin die Übermittlung der Ausgangsbestätigungen aus Frankreich. Die National Service Desks auf deutscher und französischer Seite arbeiten derweil an Lösungen und der Bereitstellung der Daten. Für Ausfuhrvorgänge, die dennoch keine Ausgangsbestätigung erhalten, ist die alternative Erledigung im Rahmen des Nachforschungsverfahrens vorgesehen. Dies kann im Kapitel 4.9.5 der Verfahrensanweisung ATLAS nachvollzogen werden. Für französische Ausfuhrvorgänge stehen vermehrt keine Daten zur Verfügung. Zum Abschluss der Abfertigung ist auf das Ausfallverfahren zurückzugreifen (siehe Kap. 8.2.6.2 der Verfahrensanweisung zu ATLAS). Weiterhin ist bei einem solchen Vorgang Bezug auf das Masterticket INC000006755521 zu nehmen.
Quelle:
ATLAS Teilnehmerinformation 0786/25





