Neuerungen im Bereich CBAM

Die Europäische Union schreitet weiter in der Umsetzung und der Schaffung der Rahmenbedingungen zur Durchführung des Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) voran. Dazu hat die EU nun einige Dokumente veröffentlicht.

Die EU veröffentlichte ein Application User Manual auf dem Stand von 18. März 2025. Zweck des Dokuments ist es, Meldepflichtigen und CBAM-Meldepflichtigen Hinweise zur Nutzung des CBAM-Meldeportals (CBAM Declarant Portal) zu geben. Das Dokument richtet sich an Importeure von CBAM-Waren in die EU oder ihre bevollmächtigten indirekten Zollvertreter, sowie an die Behörden selbst. Es gibt Hinweise zur effektiven Nutzung des CBAM-Meldeportals für das Übergangsregister, enthält Definitionen zu einigen Datenelementen mit Anweisungen zum Ausfüllen und Definitionen zu anderen Begriffen im Bereich von CBAM. Die beschriebenen Funktionen entsprechen dem CBAM-Release 1.4.

Zudem gibt es eine Beispielsdatei für Importeure und Vertreter, um das Layout der hochzuladenden ZIP-Datei nachvollziehen zu können. Die fertige ZIP-Datei mit dem Bericht und allen anderen notwendigen Anhängen muss über die Schaltfläche „Hochladen“ in das CBAM-Meldeportal hochgeladen werden, wie in 4.5.2 „Uploading of a report“ beschrieben. Sobald der Anmelder die Erstellung eines Quartalsberichts durch Hochladen einer Datei auswählt, füllt das System die Daten des Quartalsberichts entsprechend den Daten und binären Anhängen, die aus der jeweiligen ZIP-Datei abgerufen wurden.

Das Dokument enthält zudem eine Anleitung zum Lesen und Verwenden der Dokumentation zur Erstellung des CBAM-Berichts im XML-Format. Dabei werden Informationen wie Elementformat, Multiplizität, Optionalität usw. behandelt, die in der Berichtsstruktur-Excel sowie in einem XML-Beispiel enthalten sind.

Die EU hat zudem am 28. April 2025 eine vorläufige Liste mit den Behörden (NCAs; National Competent Authorities for the Carbon Border Adjustment Mechanism) veröffentlicht, die national für das CO2-Grenzausgleichssystem zuständig sind. Für Deutschland ist dies die Deutsche Emissionshandelsstelle in Berlin.


Quelle:

Vorläufige Liste der NCAs

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