System PoUS (Proof of Union Status) – Änderungen zum 1. Juli 2025

Die Statusnachweise T2L und T2LF werden für Wirtschaftsbeteiligte seit dem 1. März 2025 ausschließlich elektronisch über das System PoUS ausgestellt und bei der Gestellung nach Wiederverbringung in das Zollgebiet der Union verwendet. Die Umstellung erfolgte für das Normalverfahren und das vereinfachte Verfahren unter Inanspruchnahme der Bewilligung eines zugelassenen Ausstellers.

Rechnungen oder Beförderungspapiere mit einem Wert von mehr als 15.000,00 EUR konnten zudem bis zum 30. Juni 2025 als Statusnachweise zugelassen werden. Seit dem 1. Juli 2025 erfolgt der Statusnachweis ausschließlich über das System PoUS.

Reisenden, die keine Wirtschaftsbeteiligte sind, ist es weiterhin freigestellt, den Nachweis der Unionswareneigenschaft im System unter Zuhilfenahme eines Zollvertreters zu beantragen oder das Papierformular „0331 Nachweis des zollrechtlichen Status von Unionswaren (Reiseverkehr) – Statuserfassungspapier“ zu verwenden.

Praxishinweis:

Aufgrund des Wegfalls von Rechnungen oder Beförderungspapieren als Statusnachweis ist das System PoUS bei der Verwendung der Statusnachweise T2L und T2LF zu verwenden.


Quelle:

System PoUS - Proof of Union Status/Änderungen zum 1. Juli 2025

 

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