Änderungen bei der Ausstellung eines A.TR
Vor kurzem hat die Wirtschaftskammer Österreich veröffentlicht, dass die türkische Zollverwaltung der EU-Kommission mitgeteilt habe, dass Änderungen bei der Warenverkehrsbescheinigung A.TR zu beachten sind. Fortan werden bei der Ausstellung neue Stempelaufdrucke verwendet.
Sofern beim Import von Waren aus der Türkei Warenverkehrsbescheinigungen A.TR genutzt werden, sollte möglichst geprüft werden, ob der richtige Stempelaufdruck vorliegt. Ein falscher Aufdruck kann dazu führen, dass das A.TR und mithin die Freiverkehrseigenschaft (außer für Agrarwaren oder EGKS-Waren) nicht anerkannt wird.
Abbildungen zu den neuen Stempelaufdrucken sind auf der Internetseite der Wirtschaftskammer Österreich zu finden.
Ein hiervon abweichender Abdruck kann für den Zeitraum vom 01.07. bis zum 16.07.2021 unschädlich sein.
In diesem Zeitraum galten zusätzliche Abdrucke. Eine Abbildung dieser ist ebenso auf der Internetseite der Wirtschaftskammer Österreich zu finden.
Link
Fachmeldung "Warenverkehrsbescheidnigung ATR" v. 05.08.2021
Quelle