Neuer beteiligter bzw. bewilligender Mitgliedstaat in der Zentralen Zollabwicklung Ausfuhr (CCE)

Seit dem 28.07.2025 erfüllt Österreich als neuer beteiligter bzw. bewilligender Mitgliedstaat die Voraussetzungen für die Abwicklung des Verfahrens CCE und kann im Rahmen der Zentralen Zollabwicklung Ausfuhr am elektronischen Nachrichtenaustausch zwischen der Ausfuhr- und Gestellungszollstelle teilnehmen.

Bislang verfügten lediglich Deutschland, Schweden, Dänemark, Slowenien und Bulgarien über die technischen Voraussetzungen zur Abwicklung des CCE.

Die Mitteilung erfolgte per E-Mail an alle Clearing Center und wurde mit Fachmeldung vom 25.07.2025 auf der Homepage des Zoll veröffentlicht.

In der Zentralen Zollabwicklung Ausfuhr wird die Ausfuhranmeldung bei derjenigen Ausfuhrzollstelle angegeben, die in der Bewilligung als zentral zuständige Behörde festgelegt ist. Auszuführende Waren werden an zugelassenen Orten eines anderen Mitgliedstaats gestellt, sodass der Ort der Anmeldung und der Ort der Gestellung auseinanderfallen. Die Bewilligung kann in Deutschland nur für genehmigungs- und lizenzfreie Waren in Anspruch genommen werden.


Quelle:

Zoll-Fachmeldung vom 25.07.2025

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