Öffentliche Konsultation zur Ausweitung des CBAM
Die Europäische Kommission hat am 1. Juli 2025 eine Aufforderung zur Stellungnahme zu einer Folgenabschätzung bezüglich der Änderung der CBAM-Verordnung veröffentlicht (Ref. Ares(2025)5255022 - 01/07/2025). Die Ausweitung des Anwendungsbereichs ist durch die CBAM-Verordnung nach einer Bewertung der Effektivität der Maßnahmen vorgesehen. Interessenträger sollen bis zum 26. August 2025 zur möglichen Ausweitung des CBAM Stellung nehmen können, die Stellungnahme wird auf der Website der Kommission veröffentlicht; ein zusammenfassender Tatsachenbericht wird acht Wochen nach Abschluss der Konsultation auf der Konsultationsseite veröffentlicht. Ein angekündigter Vorschlag der Kommission soll im vierten Quartal 2025 angenommen werden.
Relevante Produkte und Änderungen
Die möglichen Änderungen erfassen eine Ausweitung des Anwendungsbereichs auf bestimmte nachgelagerte Produkte und Umgehungsmaßnahmen sowie Vorschriften für den Elektrizitätssektor. Eine mögliche Ausweitung erfasst insbesondere stahl- und aluminiumintensive nachgelagerte Produkte. Bedenken wurden auch hinsichtlich bestehender Vorschriften für Standardwerte und Bedingungen für die Verwendung der tatsächlichen Emission für Strom geäußert.
Ausweitung zur Verhinderung der Umgehung
Die Auswirkung des CBAM dient zudem der Verhinderung der Umgehung der Vorgaben, indem CO2-Emissionen in die Wertschöpfungskette nach unten verlagert werden. Eine solche Verlagerung erfolgt, wenn EU-Hersteller die Produktion outsourcen, um Kosten für den CO2-Verbrauch zu vermeiden, oder wenn Käufer aus der EU ihre Lieferkette in Drittländer auslagern, die eine schwächere Klimapolitik praktizieren. Auch soll verhindert werden, dass die finanziellen Verpflichtungen des CBAM ohne aussagekräftige (wirtschaftliche) Rechtfertigung vermieden werden.
Interessierte Parteien
Die Konsultation richtet sich insbesondere an Unternehmen, die in der Herstellung, dem Handel und der Lagerung von CBAM-Grundgütern (inklusive Strom) und nachgelagerten Waren tätig sind; an Vereinigungen von Herstellern solcher Güter; NGOs; (Zoll-)Behörden; Gewerkschaften sowie akademische Einrichtungen zum Beibringen einschlägig veröffentlichter und vorgedruckter Forschung, Analysen und Daten.
Quellen:





