Beitritt der Republik Moldau und Montenegros zum gemeinsamen Versandverfahren
Zum 1. November 2025 treten die Republik Moldau und Montenegro dem Übereinkommen über ein gemeinsames Versandverfahren sowie dem Übereinkommen über die Vereinfachung der Förmlichkeiten im Warenverkehr bei. Beide Staaten sind damit Teil des Netzwerks geworden, das den Warenverkehr zwischen der Europäischen Union, den EFTA-Staaten (Island, Norwegen, Liechtenstein und Schweiz), der Türkei, der Republik Nordmazedonien, Serbien, dem Vereinigten Königreich, Georgien und der Ukraine erleichtert. Durch den Beitritt wird der reibungslose Warenverkehr zwischen der EU und den Nachbarstaaten weiter gefördert.
Beide Länder nutzen künftig das etablierte Versandsystem New Computerised Transit System (NCTS). Dies führt zu einer deutlichen Vereinfachung des Transitverkehrs, geringeren administrativen Kosten und gezielteren Kontrollen.
Die Umsetzung wurde national durch die ATLAS-Info 0861/2025 vom 24. Oktober 2025 erläutert. Danach können in der Republik Moldau (Ländercode MD) und Montenegro (Ländercode ME) ab Beitrittsdatum Versandverfahren sowohl eröffnet als auch beendet werden. Versandvorgänge, die vor dem 1. November 2025 eröffnet wurden und danach in eines der beiden Länder befördert werden sollen, können systemseitig nicht abgewickelt werden.
Im Rahmen der Sicherheitenverwaltung werden die Republik Moldau und Montenegro mit Wirkung zum 1. November 2025 als weitere Ausschlussländer aufgenommen. Unternehmen können den Geltungsbereich ihrer Bewilligungen erweitern, um Sicherheiten auch für Versandverfahren in oder durch die neuen Mitgliedstaaten zu verwenden. Für Bürgen ist im jeweiligen Zollgebiet ein Zustellungsbevollmächtigter oder ein Wahldomizil zu benennen. Entsprechende Erweiterungsanträge können beim bewilligenden Hauptzollamt gestellt werden.
Für Einfuhren mit dem Versendungsland Republik Moldau oder Montenegro ist ab dem 1. November 2025 in ATLAS im Feld „Zollrechtlicher Status“ der Wert „EU“ anzugeben.
Quellen
ATLAS-Info 0861/2025 vom 24. Oktober 2025
Mitteilung der Generaldirektion Steuern und Zollunion vom 30. Oktober 2025
Beschluss Nr. 2/2025 des gemischten Ausschusses EU-CTC vom 19. September 2025





