Einführung des neuen IT-Verfahrens zur Zentralen Zollabwicklung Einfuhr (CCI)

Mit der Einführung des neuen IT-Verfahrens „Zentrale Zollabwicklung in Einfuhrverfahren“ (Centralised Clearance for Import – CCI) setzt die Europäische Union einen weiteren wichtigen Schritt zur Harmonisierung der Zollprozesse um. Das Verfahren ermöglicht es künftig, Einfuhranmeldungen in einem Mitgliedstaat abzugeben, während die Waren physisch in einem anderen Mitgliedstaat gestellt werden. Ziel ist eine Vereinfachung und Zentralisierung der Zollabwicklung für grenzüberschreitend tätige Unternehmen innerhalb der EU.

Laut Mitteilung der Generaldirektion Steuern und Zollunion vom 15. Oktober 2025 wird das CCI-System schrittweise in mehreren Phasen eingeführt. Bereits seit dem vergangenen Jahr läuft die erste Phase, in der das Verfahren in Bulgarien, Estland, Spanien, Luxemburg, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Kroatien und Italien angewendet werden kann. Mit der ab dem 30. Juni 2025 in Betrieb genommenen zweiten Ausbaustufe wird der Anwendungsbereich des CCI-Systems erweitert.

Auf nationaler Ebene wurde die Einführung des neuen IT-Verfahrens zum CCI durch die Zollverwaltung per E-Mail an alle Clearing Center mit der ATLAS-Info 0851/2025 angekündigt. Danach wird das neue ATLAS-Release 10.2, das die technische Umsetzung des CCI-Verfahrens beinhaltet, am 28. Februar 2026, statt wie ursprünglich geplant am 15. November 2025 in den Echtbetrieb überführt. Das Release 10.2 ersetzt damit die bisherige Version 10.1 und bildet die Grundlage für den künftigen Datenaustausch im Rahmen der zentralen Einfuhranmeldung. Mit dem neuen ATLAS-Release wird die technische Voraussetzung geschaffen, das europäische CCI-System in Deutschland einzuführen. 

Im Bereich der Ausfuhr schreitet die Zentralisierung der Zollverfahren ebenso weiter voran. Wie die Zollverwaltung mit der ATLAS-Info 0845/2025 vom 7. Oktober 2025 mitteilte, erfüllt Luxemburg seit dem 13. Oktober 2025 die technischen und verfahrensrechtlichen Voraussetzungen für die Teilnahme an der Zentralen Zollabwicklung Ausfuhr (Centralised Clearance for Export – CCE). Damit kann Luxemburg künftig am elektronischen Nachrichtenaustausch zwischen Ausfuhr- und Gestellungszollstelle teilnehmen. Die kontinuierliche Erweiterung der teilnehmenden Mitgliedstaaten zeigt, dass die Umsetzung der zentralen Zollabwicklung auf EU-Ebene sowohl im Einfuhr- als auch im Ausfuhrbereich voranschreitet.


Quellen

ATLAS-Info 0851/2025 vom 10. Oktober 2025

Merkblatt für Teilnehmer zum ATLAS-Release 10.2

Mitteilung der Generaldirektion Steuern und Zollunion vom 15. Oktober 2025

ATLAS-Info 0845/2025 vom 7. Oktober 2025

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