Update Ursprungsregeln: EU-UK Handelsabkommen und Pan-Euro-Med-Zone
Der Beschluss Nr. 1/2024 des Assoziationsrats EU-Ägypten ersetzt das Protokoll 4 des Assoziationsabkommens zwischen der EU und Ägypten und führt zum 01.10.2024 die Pan-Euro-Med-Übergangsregeln ein.
Mit dem Beschluss Nr. 1/2024 des mit dem Abkommen über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich erfolgt eine Änderung von Anhang 3 (erzeugnisspezifische Ursprungsregeln) des genannten Abkommens. Mit Wirkung vom 01.01.2022 wurde die Nomenklatur gemäß dem Internationalen Übereinkommen über das Harmonisierte System (HS) zur Bezeichnung und Codierung der Waren geändert. Damit sind jedoch keine wesentlichen Änderungen der ausgehandelten Ursprungsregeln verbunden.
Details der Änderungen durch den Beschluss Nr. 1/2024 des Assoziationsrats EU-Ägypten
1. Optionale Ursprungsregeln und Flexibilität
Unternehmen können zwischen den Ursprungsregeln der PEM-Konvention und den flexibleren Übergangsregeln wählen. Diese bieten neue Möglichkeiten für Exporteure, insbesondere bei der Nutzung von Materialien ohne Ursprungsstatus, und fördern den Zugang zu Präferenzzöllen.
2. Klare Definition von Ursprungsregeln
Wichtige Begriffe wurden überarbeitet, um die Transparenz und Verlässlichkeit der Ursprungsbestimmung zu erhöhen. Dies betrifft insbesondere Produkte, die komplexe Lieferketten umfassen.
3. Stärkung der administrativen Kooperation
Verbesserungen in den Bereichen des Ursprungsnachweises und der Streitbeilegung schaffen effizientere Prozesse. Dies reduziert den Verwaltungsaufwand und erleichtert die Abwicklung grenzüberschreitender Geschäfte.
4. Einbindung regionaler Besonderheiten
Die Änderungen berücksichtigen regionale Gegebenheiten, z. B. durch Sonderregelungen für die Mittelmeergebiete. Dies stärkt die Integration in die Handelsstrukturen der EU und ermöglicht präferenzielle Handelsbedingungen mit spezifischen Regionen.
Vorteile für Unternehmen
Die Neuerungen im Handel mit Ägypten eröffnen Unternehmen neue Handelsmöglichkeiten und vereinfachen die Nutzung von Präferenzzöllen. Firmen im EU-Mittelmeerraum können ihre Handelsstrategien anpassen, um von flexibleren Regelungen zu profitieren. Dies bietet nicht nur wirtschaftliche Vorteile, sondern auch eine Chance, die Prozesse zu modernisieren und an internationale Standards anzupassen. Auch im Handel mit dem Vereinigten Königreich erleichtert die Anpassung der Ursprungsregeln an einen aktuelleren Stand des Harmonisierten Systems den gegenseitigen Warenverkehr.
Weitere Details zum Handel der EU mit Ägypten finden Sie im vollständigen Text des Beschlusses: Beschluss (EU) 2024/2653
Weitere Details zum Handel der EU mit dem Vereinigten Königreich finden Sie im vollständigen Text des Beschlusses: Beschluss (EU) 2024/2837