Ökodesign-Verordnung / Ecodesign for Sustainable Products Regulation (ESPR)

Mit der neuen Ökodesign-Verordnung (EU) 2024/1781, der sogenannten ESPR („Ecodesign for Sustainable Products Regulation“), schafft die Europäische Union einen neuen Rahmen für nachhaltigere Produkte. Sie ist am 18. Juli 2024 in Kraft getreten. 

Ziel der Verordnung ist es, Produkte über ihren gesamten Lebenszyklus hinweg umweltgerechter zu gestalten und sie insbesondere langlebiger, reparierbarer, wiederverwendbarer, recyclingfähiger und ressourceneffizienter zu machen. Die Verordnung ist ein zentrales Element der europäischen Kreislaufwirtschaftspolitik und soll dazu beitragen, nachhaltige Produkte zum Regelfall auf dem EU-Binnenmarkt zu machen. Anders als bei produktspezifischen Einzelregelungen enthält sie jedoch zunächst vor allem einen Rechtsrahmen. Die konkreten Anforderungen werden erst schrittweise durch delegierte Rechtsakte für einzelne Produktgruppen oder horizontale Anforderungen festgelegt.

Betroffen sein können künftig nahezu alle physischen Produkte, die in der EU in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden. Die ESPR geht damit deutlich über die bisherige Ökodesign-Richtlinie für energieverbrauchsrelevante Produkte hinaus. Ausgenommen sind nur einzelne Produktgruppen, etwa Lebensmittel, Futtermittel oder Arzneimittel. Für Unternehmen bedeutet dies, dass die regulatorischen Anforderungen an Produkte künftig nicht mehr nur unter klassischen produktrechtlichen oder marktbezogenen Gesichtspunkten zu prüfen sind, sondern verstärkt auch unter Nachhaltigkeits-, Daten- und Dokumentationsgesichtspunkten.

Von besonderer praktischer Bedeutung ist der Digitale Produktpass. Dieser soll künftig für bestimmte Produktgruppen eingeführt werden und Informationen etwa zu Zusammensetzung, Nachhaltigkeit, Reparierbarkeit, Wiederverwendung, Recyclingfähigkeit oder umweltbezogenen Eigenschaften eines Produkts digital verfügbar machen. Der Digitale Produktpass wird nicht nur für Marktakteure und Verbraucher relevant sein, sondern auch für Behörden und Zollstellen. Gerade für importierende Unternehmen können sich daraus neue Anforderungen an Datenverfügbarkeit, Lieferkettentransparenz und interne Prozesse ergeben.

Hinzu kommen weitere Maßnahmen, die das Inverkehrbringen bestimmter Produkte in der EU künftig stärker beeinflussen werden. Die ESPR ermöglicht insbesondere Vorgaben zu Produktleistung und Produktinformationen, etwa zur Haltbarkeit, Reparierbarkeit, Nachrüstbarkeit, Energie- und Ressourceneffizienz oder zum Rezyklatanteil. Zudem enthält sie Regelungen zur Vernichtung unverkaufter Verbraucherprodukte. Insoweit hat die Europäische Kommission im Februar 2026 bereits erste Durchführungs- und Delegiertenvorschriften erlassen, insbesondere zur Vernichtung unverkaufter Bekleidung, Bekleidungsaccessoires und Schuhe sowie zu den hierbei einzuhaltenden Offenlegungspflichten.

Welche Produktgruppen zuerst konkret reguliert werden, ergibt sich aus dem von der Kommission im April 2025 verabschiedeten ersten ESPR-Arbeitsplan für den Zeitraum 2025 bis 2030. Zu den priorisierten Bereichen zählen unter anderem Eisen und Stahl, Aluminium, Textilien, Möbel, Reifen, Matratzen, Waschmittel, Farben, Schmierstoffe, Chemikalien, energieverbrauchsrelevante Produkte sowie Elektronikprodukte. Für betroffene Unternehmen ist daher bereits jetzt absehbar, dass die Anforderungen in den kommenden Jahren deutlich zunehmen und sektorbezogen weiter ausdifferenziert werden.

Die ESPR bringt damit – zusätzlich zu bestehenden produktrechtlichen, marktbezogenen und gegebenenfalls zollrechtlichen Anforderungen – neue rechtliche und operative Pflichten für Unternehmen mit sich. Wer Produkte entwickelt, herstellt, importiert, vertreibt oder in Lieferketten einbindet, sollte frühzeitig prüfen, welche Produktgruppen künftig erfasst sein werden, welche Daten und Nachweise benötigt werden und wie sich die neuen Vorgaben in bestehende Compliance-, Produktentwicklungs- und Beschaffungsprozesse integrieren lassen. Andernfalls drohen nicht nur regulatorische Risiken, sondern auch praktische Hindernisse beim Marktzugang innerhalb der EU.

Bei Fragen zu den Anforderungen der Ökodesign-Verordnung unterstützt Sie die AWB gerne beratend. Dies gilt insbesondere für die rechtliche Einordnung der neuen Vorgaben, die Analyse betroffener Produkte und Lieferketten, die Vorbereitung auf den Digitalen Produktpass sowie für die praktische Umsetzung im Unternehmen und die Prozess- und Organisationsberatung.

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