Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR)
Mit der neuen EU-Verpackungsverordnung, der sogenannten PPWR („Packaging and Packaging Waste Regulation“), verschärft die Europäische Union die Anforderungen an Verpackungen entlang ihres gesamten Lebenszyklus. Betroffen sind nicht nur Hersteller von Verpackungen, sondern grundsätzlich alle Unternehmen, die Verpackungen oder verpackte Produkte in der EU in Verkehr bringen, vertreiben, importieren oder nutzen. Die PPWR erfasst alle Verpackungen und Verpackungsabfälle unabhängig vom Material oder von ihrer Herkunft und soll dazu beitragen, Verpackungsabfälle zu vermeiden, die Kreislaufwirtschaft zu stärken und den Einsatz von Primärrohstoffen zu reduzieren.
Die Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle ist am 11. Februar 2025 in Kraft getreten und gilt grundsätzlich ab dem 12. August 2026. Sie ersetzt das bisherige, vor allem durch die Verpackungsrichtlinie geprägte Regelungssystem weitgehend durch ein unmittelbar in allen Mitgliedstaaten geltendes Regelwerk. Damit werden die Anforderungen an Verpackungen unionsweit stärker harmonisiert.
Für Unternehmen bedeutet dies, dass Verpackungen künftig deutlich stärker unter Nachhaltigkeits-, Design- und Konformitätsgesichtspunkten betrachtet werden müssen. Die PPWR enthält unter anderem Vorgaben zur Minimierung von Verpackungen, zur Recyclingfähigkeit, zum Einsatz von Rezyklat, zu Wiederverwendungslösungen, zu Kennzeichnungsanforderungen sowie zu Beschränkungen bestimmter Verpackungsformate. Die neuen Anforderungen reichen damit weit über das klassische Abfallrecht hinaus und betreffen Produktgestaltung, Beschaffung, Lieferketten, Vertragsgestaltung und interne Compliance-Prozesse.
Besondere praktische Relevanz hat die PPWR auch deshalb, weil sie zahlreiche bestehende Verpackungslösungen und Geschäftsmodelle auf den Prüfstand stellt. So soll sämtliches Verpackungsmaterial auf dem EU-Markt bis 2030 recycelbar sein. Hinzu kommen neue Anforderungen an den Einsatz recycelter Kunststoffe, Vorgaben zur Reduzierung unnötiger Verpackungen sowie Maßnahmen zur Förderung wiederverwendbarer Verpackungen. Auch im E-Commerce, im Einzelhandel, in der Logistik und im Bereich Transportverpackungen kann sich daraus erheblicher Anpassungsbedarf ergeben.
Daneben sieht die PPWR neue Informations- und Kennzeichnungspflichten vor. Künftig sollen Verpackungen klarer gekennzeichnet werden, um die richtige Sortierung und Wiederverwendung bzw. Verwertung zu erleichtern. Für viele Unternehmen wird es deshalb erforderlich sein, Verpackungsdaten systematisch aufzubereiten, Konformitätsanforderungen frühzeitig in Produkt- und Verpackungsentwicklungsprozesse einzubinden und die vertraglichen Anforderungen entlang der Lieferkette sauber abzusichern. Die praktische Umsetzung wirft bereits jetzt zahlreiche Auslegungsfragen auf. Die Europäische Kommission hat hierzu im März 2026 erste Leitlinien und FAQ veröffentlicht, was zeigt, dass der Umsetzungsbedarf erheblich ist und zahlreiche Detailfragen noch konkretisiert werden.
Die PPWR bringt damit – zusätzlich zu bestehenden produkt-, abfall- und gegebenenfalls zollrechtlichen Anforderungen – neue rechtliche und operative Pflichten für Unternehmen mit sich. Wer Verpackungen für den EU-Markt entwickelt, beschafft, importiert oder verwendet, sollte frühzeitig prüfen, ob die bestehenden Verpackungskonzepte, Datenflüsse, Lieferantenvereinbarungen und internen Zuständigkeiten den künftigen Anforderungen genügen. Andernfalls drohen nicht nur Vollzugs- und Haftungsrisiken, sondern auch erhebliche praktische Störungen bei der Vermarktung von Produkten. Die Verordnung ist daher nicht nur ein Nachhaltigkeitsthema, sondern auch ein Compliance- und Marktzugangsthema.
Bei Fragen zu den Anforderungen der PPWR unterstützt Sie die AWB gerne beratend. Dies gilt insbesondere für die rechtliche Einordnung der neuen Vorgaben, die Analyse konkreter Verpackungs- und Lieferkettenstrukturen, die Begleitung bei der praktischen Umsetzung im Unternehmen sowie für die Prozess- und Organisationsberatung.


