Anpassungen aufgrund der NCTS-Umstellung
Mit dem Abschluss der Übergangsphase von NCTS Phase 4 zu Phase 5 am 21. Januar 2025 treten bedeutende Änderungen im ATLAS-Verfahren in Kraft. Diese betreffen insbesondere die Handhabung von Einzelsendungen, die Gestaltung des Versandbegleitdokuments (VBD) sowie die Verfahrensweise bei der Beendigung von Versandvorgängen.
Belgien und Irland haben angekündigt, dass nach dem Ende der Übergangsphase nicht wie geplant eine Unterwegszollstelle zur Verfügung stehen wird. Unterwegsereignisse, die in Belgien oder Irland eintreten, müssen daher weiterhin lediglich auf dem VBD dokumentiert und nicht mittels elektronischen Datenaustauschs übermittelt werden.
Einzelsendungen in Versandanmeldungen
Ab sofort können bis zu 1.999 Einzelsendungen in einer einzigen Versandanmeldung erfasst werden. Eine Einzelsendung entspricht dabei einer einzelnen Warensendung von einem Versender an einen Empfänger. Bei mehreren Warensendungen innerhalb eines Versandvorgangs müssen diese nun als separate Einzelsendungen deklariert werden. Das Zusammenfassen mehrerer Warensendungen zu einer Einzelsendung ist nicht mehr zulässig. Die übergangsweise Nutzung der Codierung 9DFI ist damit nicht mehr möglich.
Anpassungen bei Warennummern
- Bestimmte nationale Warennummern, 999029, 999063, 999082, 999087, 999088, 999099, können nach dem Ende der Übergangsphase nicht mehr in Versandanmeldungen verwendet werden.
- Bei der Referenz auf vorangegangene Ausfuhrvorgänge mit solchen Warennummern ist zu beachten, dass diese in Versandanmeldungen nicht mehr zulässig sind.
Änderungen am Versandbegleitdokument (VBD)
Mit dem Wartungsfenster 05 am 22. Februar 2025 werden Anpassungen am VBD vorgenommen:
- Schriftgröße: Die Darstellung der Daten eines Versandvorgangs erfolgt künftig in Schriftgröße 7, entsprechend den europäischen Vorgaben.
- Verschlussinformationen: Zusätzlich zu den bisherigen Angaben werden nun die Gesamtanzahl der Verschlüsse auf dem VBD ausgewiesen. Für das Verschlusskennzeichen ist weiterhin auf die Angabe im Feld Verschluss [19 10] zurückzugreifen.
- Vorpapier N830: Das in einer Einzelsendung angemeldete Vorpapier N830 inkl. dazugehörige Ausfuhr-MRN wird in jeder Warenposition dieser Einzelsendung auf der Liste der Positionen (LdP) abgebildet
Beendigung von Versandvorgängen mit mehreren Einzelsendungen
Bei der Beendigung von Versandvorgängen mit mehr als einer Einzelsendung wird für jede Einzelsendung ein eigener Summarischer Anmeldevorgang (SumA) inklusive aller zugehörigen Positionen angelegt. Für jeden Vorgang wird eine CUSTST erzeugt. Im Feld "Vorpapiernummer" wird dabei die MRN des Versandverfahrens, ergänzt um die vierstellige laufende Nummer der Einzelsendung, angegeben (z. B. 25DE123400000000M1-0002).
Für jede im Versandvorgang angemeldete Einzelsendung ist durch den Zugelassenen Empfänger zudem ein eigener SumA-Vorgang inkl. aller zur Einzelsendung gehörenden Positionen anzulegen.
In jeder entsprechenden CUSPRL hat der Teilnehmer hierbei im Feld "Kennzeichen NCTS-Versand" den Wert "X" und im Feld "Vorpapiernummer" die MRN des Versandverfahrens, ergänzt um die vierstellige laufende Nummer der Einzelsendung des Versandverfahrens, anzugeben (Beispiel: 25DE123400000000M1-0003). Die Nummer der Einzelsendung ergibt sich aus dem Wert aus dem Feld "Sequenznummer" der Datengruppe "Einzelsendung" in der E_DEP_DAT.
Aufnahme Georgiens in das NCTS-Verfahren
Zusätzlich ist Georgien mit Wirkung zum 01.02.2025 zu dem Übereinkommen über ein gemeinsames Versandverfahren beigetreten. Ab diesem Datum kann im Rahmen des NCTS ein Versandverfahren eröffnet werden, dessen Beendigung in Georgien stattfinden soll. Zudem können alle weiteren Möglichkeiten des gemeinsamen Versandverfahren genutzt werden, ohne dass auf ein TIR-Versandverfahren zurückgegriffen werden muss.
Eine Abwicklung von Versandverfahren, die vor dem 01.02.2025 eröffnet wurden und nach dem 01.02.2025 in Georgien befördert werden sollen, ist allerdings nicht möglich.
Entfall aller Übergangsregeln
Mit Ablauf der Übergangsphase entfallen nun auch alle weiteren Übergangsregeln in den Teilnehmernachrichten wie bspw. Beschränkungen in Feldformaten, Wiederholfaktoren, Bedingungen oder Prüfungen von diversen Datengruppen und -feldern.
Quellen:





