Neue Zolldrohungen gegen EU-Fahrzeuge und weiterer Rückschlag für US-Zollpolitik vor Gericht

Die transatlantischen Handelsbeziehungen bleiben angespannt. US-Präsident Donald Trump hat der Europäischen Union eine Frist bis zum 4. Juli 2026 gesetzt, um ihren Teil des im vergangenen Jahr vereinbarten Handelsabkommens umzusetzen. Andernfalls, so die Ankündigung, könnten die US-Zölle auf EU-Waren „sofort“ auf ein deutlich höheres Niveau angehoben werden. Bereits zuvor hatte Trump angekündigt, die Zölle auf aus der EU eingeführte Autos und Lkw von derzeit 15 % auf 25 % erhöhen zu wollen. Hintergrund ist der Vorwurf, die EU halte sich nicht ausreichend an die im Rahmenabkommen übernommenen Verpflichtungen.

Nach dem im Sommer 2025 politisch vereinbarten Rahmen sollten für die meisten EU-Warenimporte in die USA – einschließlich europäischer Autos und Autoteile – grundsätzlich Zölle von höchstens 15 % gelten. Im Gegenzug hatte die EU unter anderem zugesagt, Zölle auf US-Industriegüter abzubauen und den Marktzugang für bestimmte US-Agrarprodukte zu erleichtern. Die Umsetzung auf EU-Seite ist jedoch noch nicht abgeschlossen. Insbesondere die weiteren legislativen Schritte auf Ebene des Europäischen Parlaments und der Mitgliedstaaten stehen noch aus. Die Europäische Kommission betont zugleich, dass sie an der vollständigen Umsetzung des Abkommens festhält und die Gespräche mit den USA fortführt.

Für europäische Unternehmen – insbesondere aus der Automobilindustrie und ihren Zulieferketten – bedeutet die erneute Zolldrohung erhebliche Planungsunsicherheit. Sollte es tatsächlich zu einer Anhebung auf 25 % kommen, wären insbesondere Exporteure aus Deutschland betroffen. Zugleich bleibt offen, auf welcher konkreten rechtlichen Grundlage die angekündigte Maßnahme umgesetzt werden soll und ob sie mit den bisherigen Vereinbarungen zwischen der EU und den USA vereinbar wäre. Die EU hat bereits erkennen lassen, dass sie sich im Fall einseitiger US-Maßnahmen Gegenmaßnahmen ausdrücklich vorbehält.

Parallel dazu hat Präsident Trumps Zollpolitik einen weiteren gerichtlichen Rückschlag erlitten. Der Court of International Trade hat in einer 2:1-Entscheidung die auf Section 122 des Trade Act of 1974 gestützten globalen Zusatzzölle von 10 % für unzulässig erklärt. Nach Auffassung der Senatsmehrheit sind die Voraussetzungen dieser Rechtsgrundlage nicht erfüllt. Insbesondere genügten die in der Proklamation herangezogenen Verweise auf Handelsdefizite, Leistungsbilanzdefizite und eine negative Nettoauslandsvermögensposition nicht, um ein „balance-of-payments deficit“ im Sinne von Section 122 zu begründen. Nachdem der Supreme Court die IEEPA-Zölle im Februar für unzulässig erklärt hatte, griff Präsident Trump für die Einführung neuer Zusatzzölle auf Section 122 des Trade Act of 1974 als alternative Rechtsgrundlage zurück.

Wichtig ist jedoch: Die Entscheidung wirkt zunächst nicht allgemein zugunsten sämtlicher Importeure. Das Gericht hat die Erhebung der Section-122-Zölle nur gegenüber den konkret klagenden Importeuren untersagt und eine Erstattung der von diesen Klägern gezahlten Zölle einschließlich Zinsen angeordnet. Für andere Importeure entfaltet die Entscheidung daher vorerst keine unmittelbare Rückerstattungswirkung. Es ist zudem zu erwarten, dass die US-Regierung zeitnah Berufung einlegt und eine Aussetzung der Entscheidung für die Dauer des Rechtsmittelverfahrens beantragt.

Für Unternehmen bleibt damit zentral, laufende Zollbelastungen, mögliche Erstattungsansprüche und verfahrensrechtliche Fristen genau zu prüfen.

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