Seit 01.05.2026: Voranmeldung für Durchgangsprozesse in Österreich

Die österreichische Zollverwaltung hat darüber informiert, dass seit dem 01.05.2026 eine verpflichtende Voranmeldung bei der Durchgangszollstelle abzugeben ist. Die Übergangsphase endete zum 30.04.2026.

Seit dem 01.05.2026 müssen Wirtschaftsbeteiligte daher verpflichtend elektronische Voranmeldungen für alle NCTS-Verfahren abgeben, wenn die Eingangs- oder die Durchgangszollstelle in Österreich liegt. Die Abgabe der elektronischen Voranmeldung muss über die IT-Applikation „Smart Border Austria“ erfolgen.

Wird für ein entsprechendes NCTS-Verfahren in Österreich keine elektronische Voranmeldung abgegeben, weist die österreichische Eingangs- oder Durchgangszollstelle das jeweilige Beförderungsmittel zurück.

Die deutsche und die österreichische Zollverwaltung weisen auf ihren jeweiligen Internetseiten auf die Neuerung und die Folgen der Nichtbeachtung der Abgabe einer Voranmeldung hin. Auf den Seiten der österreichischen Zollverwaltung finden sich auch Informationen zu prozessualen Abläufen und technischen Voraussetzungen.


Quellen:

Zoll online - Fachmeldungen - Ende der Übergangsphase - Voranmeldung für Durchgangsprozesse in Österreich 

Österreich NCTS – Pflicht zur elektronischen Voranmeldung ab 01.05.2026

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