Erweiterung der Teilnehmer an der Zentralen Zollabwicklung Ausfuhr (CCE)
Die beteiligten bzw. bewilligenden Mitgliedstaaten Slowenien und Bulgarien erfüllen ab dem 21.07.2025 die Voraussetzungen für die Abwicklung des Verfahrens CCE. Sie können damit am elektronischen Nachrichtenaustausch zwischen der Ausfuhr- und Gestellungszollstelle teilnehmen. Bisher waren lediglich die Länder Deutschland, Schweden und Dänemark erfasst.
Quelle:
ATLAS-Teilnehmerinformation 0815/25





