Überblick über die Änderungen im Bereich des Zolltarifs

Die Erläuterung C/2025/3232 vom 11. Juni 2025 streicht den ersten Absatz der Erläuterung zu den KN-Unterpositionen „3907 61 00 und 3907 69 00 Poly(ethylenterephthalat)“.

Quelle: EUR-Lex - 52025XC03232 - EN - EUR-Lex


Die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1220 der Kommission vom 16. Juni 2025 legt eine verbindliche Warenklassifikation in der Kombinierten Nomenklatur fest. Bei der Ware handelt es sich um eine Mischung in Form von Pulver mit einem Gehalt von 60-80 GHT an Saccharose (Zucker) und 20-40 GHT an Gellan (natürlicher Polymer). Durch die Saccharose werden die verdickenden und stabilisierenden Eigenschaften des Gellans standardisiert. Saccharose wirkt aber auch als Antibackmittel und beugt einer Verklumpung während der Anwendung vor. Die Ware ist zur Verwendung in einer Menge von etwa 0,1 % GHT als Stabilisator und Verdickungsmittel in Getränken auf Sojabasis bestimmt.

Die Ware ist unter den KN-Code 2016 90 98 einzureihen. Zur Nachvollziehbarkeit ist auf die in der Verordnung vorhandene Begründung abzustellen.

QuelleDurchführungsverordnung - EU - 2025/1220 - EN - EUR-Lex


Die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1221 der Kommission vom 16. Juni 2025 legt eine verbindliche Warenklassifikation in der Kombinierten Nomenklatur fest. Bei der Ware handelt es sich um „ein kohlensäurehaltiges dunkelrotes alkoholisches Getränk mit Geschmack und Aroma von Schwarzen Johannisbeeren und einem Alkoholgehalt von 14,5 % vol. Es wird durch Mischen einer alkoholischen Flüssigkeit mit einer kohlensäurehaltigen nichtalkoholischen Flüssigkeit in einem Volumenverhältnis von etwa 76 % zu 24 % hergestellt. Die alkoholische Flüssigkeit wird durch Mischen von gegorenem Apfelsaft mit rektifiziertem Ethylalkohol, Glucose-Fruktose-Sirup, Zitronensäure und Wasser hergestellt. Sie hat einen starken alkoholischen Geruch und Geschmack, während der Geruch und Geschmack eines gegorenen Getränks aus Apfelsaft fehlen. Die kohlensäurehaltige nichtalkoholische Flüssigkeit enthält Wasser, Glucose-Fruktose-Sirup, Kohlenstoffdioxid, Zitronensäure, Schwarze-Johannisbeer-Aroma, Konservierungsmittel und Farbstoffe (E122, E151). Der gegorene Alkohol in der Ware macht 54 % und der rektifizierte Alkohol 46 % des Gesamtalkoholgehalts aus. Das Enderzeugnis hat den Geruch und Geschmack Schwarzer Johannisbeeren und ist für den unmittelbaren Verzehr bestimmt. Es ist als alkoholisches Getränk mit dem Geschmack von Schwarzen Johannisbeeren in 0,5-l-Kunststoffflaschen für den Einzelverkauf aufgemacht.“

Die Ware ist unter den KN-Code 2208 90 69 einzureihen. Zur Nachvollziehbarkeit ist auf die in der Verordnung vorhandene Begründung abzustellen.

Quelle: Durchführungsverordnung - EU - 2025/1221 - EN - EUR-Lex


Die Erläuterung C/2025/3446 vom 19. Juni 2025 zu der Kombinierten Nomenklatur führt eine neue Fassung des Wortlauts der Erläuterung zu KN-Code 9405 50 00 „Nicht elektrische Leuchten und Beleuchtungskörper ein. Zudem werden weitere Beispielsabbildungen hinzugefügt. 

Quelle: EUR-Lex - 52025XC03446 - EN - EUR-Lex


Die Erläuterung C/2025/3447 vom 19. Juni 2025 zu der Kombinierten Nomenklatur fügt folgenden neuen Text auf Seite 88 nach der Bezeichnung „1902 Teigwaren [...]“ ein: „1902 20 10 bis 1902 20 99: Teigwaren, gefüllt (auch gekocht oder in anderer Weise zubereitet): Nicht hierher gehören vorgebackene oder vorfrittierte gefüllte Backwaren wie ‚Samosa‘ oder ‚Briouat‘ (im Allgemeinen Position 1905 oder Kapitel 16, wenn ihr Gehalt an Wurst, Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen, Blut, Insekten, Fischen oder Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren – einzeln oder zusammen – mehr als 20 GHT beträgt).“

Quelle: EUR-Lex - 52025XC03447 - EN - EUR-Lex 


Die Erläuterung C/2025/3460 vom 24. Juni 2025 fügt auf Seite 414 folgende Erläuterung ein: „9505 90 00 andere:  Hierher gehören Erzeugnisse aus Leuchtstäben mit unterschiedlichen Abmessungen und Längen sowie verschiedenen Verbindern, Griffen oder Halterungen, aus denen Einwegartikel zusammengesetzt werden können. Sie dienen dem Spaß und der Unterhaltung auf Partys, Konzerten und anderen festlichen Veranstaltungen.

Beispiele für solche Waren sind Fantasieschmuck (Armreifen, Ohrringe, Ketten, Brillen), Leuchtstäbe an einem Griff oder andere zwei- oder dreidimensionale Gegenstände.

Quelle: EUR-Lex - 52025XC03460 - EN - EUR-Lex


Die Leuchtstäbe bestehen aus einem äußeren Kunststoffröhrchen, das mit einer klaren, farblosen (durchsichtigen) Flüssigkeit gefüllt ist, und einem Glasröhrchen, das mit einer farbigen Flüssigkeit gefüllt ist. Beim Knicken des Kunststoffröhrchens wird das Glasröhrchen im Inneren zerbrochen, sodass die Flüssigkeit aus dem Glasröhrchen mit der Flüssigkeit in dem Kunststoffröhrchen reagiert. Durch die dabei stattfindende chemische Reaktion wird ein für mehrere Stunden anhaltendes Leuchten erzeugt (sogenannte Chemilumineszenz).

Gesondert gestellte Leuchtstäbe (ohne Verbinder, Halterungen usw.) sind jedoch ausgeschlossen (Position 3824).“

Quelle: EUR-Lex - 52025XC03460 - EN - EUR-Lex 

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