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Liebe Leserinnen und Leser,

mit unserem Newsletter Nr. 19/2025 informieren wir Sie über Neuigkeiten aus unserem Beratungsbereich Zollrecht.
 

Zollrecht

Anerkennung von bei der Einfuhr eingereichten elektronisch ausgestellten A.TR-Warenverkehrsbescheinigungen durch Zollbehörden der EU und der Türkei

Im Juli 2025 wurde im EU-Amtsblatt der Beschluss Nr. 1/2025 des Ausschusses für Zusammenarbeit im Zollwesen EU-Türkei über die Verwendung elektronisch ausgestellter A.TR Warenverkehrsbescheinigungen veröffentlicht.

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Neuer beteiligter bzw. bewilligender Mitgliedstaat in der Zentralen Zollabwicklung Ausfuhr (CCE)

Der beteiligte bzw. bewilligende Mitgliedstaat Österreich erfüllt die Voraussetzungen für die Abwicklung des Verfahrens CCE und kann somit am elektronischen Nachrichtenaustausch zwischen der Ausfuhr- und Gestellungszollstelle teilnehmen.

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Europäische Kommission hat die Umsetzung nichtpräferenzieller EU-Ursprungsregeln mit Wirtschaftsbeteiligten erörtert

Am 11. Juli 2025 veranstaltete der EU-Kommissar für Handel und wirtschaftliche Sicherheit Maroš Šefčovič einen strategischen Dialog zur Umsetzung nichtpräferenzieller Ursprungsregeln. Geladen waren neben Vertreterinnen und Vertretern internationaler Wirtschafts- und Handelsverbände auch führende Unternehmen insbesondere aus den Bereichen Automobil, Chemie, Landwirtschaft, Energie, Textilien, Stahl und Metall, Lebensmittel und Getränke.

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Neue Antidumpingmaßnahmen und handelspolitische Maßnahmen im Zollkonflikt mit den USA erlassen

Die Europäische Kommission hat im Juli Antidumping- und Ausgleichszölle sowie vorbereitende Maßnahmen für Waren mit Ursprung in der Volksrepublik China, der Republik Korea, Malaysia, Taiwan, Thailand, der Russischen Föderation und Vietnam erlassen. Neben einzelner Berichtigungen wurden im Rahmen des Zollkonflikts mit den USA Durchführungsverordnungen über handelspolitische Maßnahmen zur Wiederherstellung des Gleichgewichts erlassen.

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Öffentliche Konsultation zur Ausweitung des CBAM

Die Europäische Kommission hat ein Verfahren zur öffentlichen Konsultation eingeleitet, um eine Ausweitung des CBAM auf nachgelagerte Produkte zu thematisieren. Parteien können bis zum 28. August 2025 Stellung zur Folgenabschätzung beziehen.

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