Neue Unterlagencodierungen im Bereich der Veterinärkontrolle
Quelle: ATLAS-Info 639/24 v. 31.07.2024
Die EU-Kommission nimmt zum 1. August 2024 in die TARIC-Maßnahme „Veterinärkontrolle“ (Maßnahmenschlüssel „410“) neue TARIC-Unterlagencodierungen als Bedingungskomponente auf:
- „Y170“: Waren mit Ursprung in Drittländern, die aus Andorra stammen, gemäß den einschlägigen EU-Rechtsvorschriften
- „Y171“: Waren mit Ursprung in Drittländern, die aus der Schweiz stammen, gemäß den einschlägigen EU-Rechtsvorschriften
- „Y172“: Waren mit Ursprung in Drittländern, die aus Färöern stammen, gemäß den einschlägigen EU-Rechtsvorschriften
- „Y173“: Waren mit Ursprung in Drittländern, die aus Grönland stammen, gemäß den einschlägigen EU-Rechtsvorschriften
- „Y174“: Waren mit Ursprung in Drittländern, die aus Island stammen, gemäß den ein-schlägigen EU-Rechtsvorschriften
- „Y175“: Waren mit Ursprung in Drittländern, die aus Liechtenstein stammen, gemäß den einschlägigen EU-Rechtsvorschriften
- „Y176“: Waren mit Ursprung in Drittländern, die aus Norwegen stammen, gemäß den einschlägigen EU-Rechtsvorschriften
- „Y177“: Waren mit Ursprung in Drittländern, die aus San Marino stammen, gemäß den einschlägigen EU-Rechtsvorschriften
Diese neuen Codierungen werden bei der Feststellung eines möglichen Einfuhrverbotes entsprechend berücksichtigt, wenn eine angemeldete Ware einer TARIC-Maßnahme „Veterinär-kontrolle“ unterliegt. Hintergrund ist, dass die genannten Länder aufgrund von bilateralen Abkommen mit der EU für bestimmte Waren die nach EU-Recht vorgesehene Veterinärkontrolle durchführen.
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