Zentrale Zollabwicklung Einfuhr gestartet
Am 1. Juli 2024 ist die erste Implementierungsphase des neuen Systems zur zentralisierten Einfuhrzollabfertigung (Centralised Clearance for Import, kurz: CCI) gestartet. Dieses neue transeuropäische System zielt darauf ab, die Digitalisierung des zentralisierten Zollabfertigungsprozesses auf europäischer Ebene gemäß dem Unionszollkodex (UZK) zu gewährleisten. Die zentrale Zollabwicklung wurde bislang nur im Bereich der Ausfuhrabfertigung genutzt. Die nun geschaffene IT-Struktur ermöglicht es europäischen Unternehmen, eine Zollanmeldung für Waren beim zuständigen Zollamt in einem Mitgliedstaat abzugeben, die in einem anderen Mitgliedstaat physisch gestellt werden. Alle Kontakte erfolgen mit dem zuständigen Zollamt, das als zentrale Anlaufstelle fungiert.
Hauptvorteile des CCI-Systems:
- Schnellere Zollabfertigung importierter Waren
- Reduzierung der Zollverfahren, z.B. kein Transitverfahren
- Verringerung der administrativen Arbeitslast durch einen einzigen Kontakt
- Kosteneinsparungen durch zentrale Prozesse, Transparenz und Compliance
- Teilnahme an einem globalisierten Markt, Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit, Förderung des Geschäfts mit Kunden und Partnern unabhängig von deren Standort
Interessierte Wirtschaftsbeteiligte müssen eine CCI-Bewilligung beantragen und diese bei den zuständigen Zollbehörden des EU-Mitgliedstaats, in dem der Antragsteller ansässig ist, einholen.
Die Bewilligungsbeantragung erfolgt aufgrund des mitgliedstaatsübergreifenden Charakters dieser Vereinfachung über das EU-Trader Portal. Die CCI-Bewilligung ist eine exklusive Verfahrenserleichterung für Wirtschaftsbeteiligte mit AEO C- oder AEO F-Zertifizierung.
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