Neues Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit der Republik Kenia in Kraft getreten

Am 01.07.2024 ist das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Union und Kenia in Kraft getreten.

Das Abkommen soll den bilateralen Warenhandel fördern, die Investitionsflüsse verstärken, die Bindungen der Vertragsparteien festigen, wirtschaftliche Beziehungen zum beiderseitigen Nutzen auf nachhaltige Weise fördern und so die Schaffung von Arbeitsplätzen und das Wirtschaftswachstum ankurbeln. Im Hinblick auf die Nachhaltigkeit handelt es sich um das weitreichendste Abkommen, das bisher mit einem afrikanischen Land ausgehandelt wurde. Es könnte daher als Muster für weitere nachhaltige Handelsabkommen dieser Art dienen.

Kenia ist das wichtigste wirtschaftliche Drehkreuz Ostafrikas. Die EU-Kommission sieht in einer Verbesserung der Handelsbeziehungen zwischen der EU und Kenia großes Wachstumspotenzial. Das Abkommen soll neue wirtschaftliche Möglichkeiten erschließen, da die EU der größte Abnehmer kenianischer Ausfuhren und der zweitgrößte Handelspartner des Landes ist. Der Gesamtwert des Handels zwischen der EU und Kenia belief sich 2023 auf 3 Mrd. EUR, was einen Anstieg um 16 % gegenüber 2018 bedeutet.

Durch den Abschluss und das in Kraft treten des neuen Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der EU und Kenia werden die Freihandelsmöglichkeiten nun deutlich erweitert. 

Die Vertragsparteien haben bislang noch kein Ursprungsprotoll verabschiedet. Dies soll allerdings so bald wie möglich geschehen. Bis dahin wendet jede Vertragspartei gemäß Art. 9 Abs. 1 dieses Abkommens die Ursprungsregeln der Verordnung (EU) 2016/1076 des Europäischen Parlaments und des Rates als anwendbares Recht der einführenden Vertragspartei an (Marktzugangsverordnung).
 

Quellen

EUR-Lex - 22024A01648

Beschluss - EU - 2024/1647

Pressemitteilung Europäische Kommission 1. Juli 2024

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