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Liebe Leserinnen und Leser,

mit unserem Newsletter Nr. 26/2025 informieren wir Sie über Neuigkeiten aus unserem Beratungsbereich Zollrecht.
 

Zollrecht

Einführung des neuen IT-Verfahrens zur Zentralen Zollabwicklung Einfuhr (CCI)

Mit dem neuen IT-Verfahren „Zentrale Zollabwicklung Einfuhr“ (CCI) geht die EU einen entscheidenden Schritt zur Vereinfachung grenzüberschreitender Zollverfahren. Während die technische Umsetzung in Deutschland mit dem ATLAS-Release 10.2 vorbereitet wird, schreitet auch im Bereich der Ausfuhr die Integration weiter voran: Luxemburg ist seit Oktober 2025 neuer Teilnehmer an der Zentralen Zollabwicklung Ausfuhr (CCE).

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Beitritt der Republik Moldau und Montenegros zum gemeinsamen Versandverfahren

Zum 01.11.2025 sind die Republik Moldau und Montenegro dem gemeinsamen Versandverfahren beigetreten. Beide Länder nutzen künftig das elektronische System NCTS und ermöglichen damit vereinfachte Transitverfahren zwischen der EU und weiteren Staaten. Unternehmen können den Geltungsbereich ihrer bestehenden Bewilligungen nun um die neuen Teilnehmerstaaten erweitern.

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Neue Antidumpingmaßnahmen und handelspolitische Maßnahmen für Einfuhren in die EU erlassen

Die Europäische Kommission hat im Oktober Antidumping- und Ausgleichszölle sowie vorbereitende Maßnahmen für Ursprungswaren oder aus bestimmten Staaten versendete Waren erlassen. Zu diesen Staaten gehören die Volksrepublik China, Indien, Indonesien, Kambodscha, die Republik Korea, Malaysia, Mexiko, Pakistan, die Philippinen, Sri Lanka, Tunesien, die Türkei und die Vereinigten Staaten von Amerika. Zudem werden künftig weitere Einfuhren zollamtlich erfasst und einzelne Auslaufüberprüfungen eingeleitet. Darüber hinaus wird ein Kommissionsvorschlag für eine Verordnung zum Schutz der in der EU ansässigen Stahlproduktion ins ordentliche Gesetzgebungsverfahren gebracht.

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Wareneinfuhren aus Marokko in die Union

Seit dem 03.10.2025 gelten für Erzeugnisse mit Ursprung in der Westsahara die gleichen Präferenzen, die die Europäische Union Erzeugnissen gewährt, die unter das Assoziationsabkommen fallen. In den Ursprungsnachweisen ist auf die Ursprungsregion der Erzeugnisse Bezug zu nehmen.

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EuGH-Urteile zu Zollwert und Verkauf zur Ausfuhr

Der EuGH hat sich in zwei Entscheidungen (C-500/24 und C-348/24) u. a. zum Begriff des Verkaufs zur Ausfuhr von Waren im Rahmen des Zollwertrechts geäußert. Beide Entscheidungen betreffen aufeinander folgende Verkäufe von Waren im Rahmen von Zolllagerverfahren, ehe sie in den zollrechtlich freien Verkehr der Union übergeführt wurden.

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